DACH-Marke anmelden für Markenschutz in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Immer wieder melden sich Gründer, Startups sowie etablierte Unternehmen bei unserer „Kanzlei für Markenrecht“ (Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei) und möchten eine „DACH-Marke anmelden“, um einen Markenschutz in Deutschland (DE), Österreich (AT) und der Schweiz (CH) – also der DACH-Region – zu erhalten.

Leider gibt es jedoch keine gemeinsame DACH-Markenanmeldung, die diese drei Länder abdeckt und mit der ein Schutz in Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich ist.

Wenn Sie einen jedoch Markenschutz in der DACH-Region benötigen, so gibt es folgende Möglichkeiten:

Separate nationale Markenanmeldungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

also Anmeldung einer Marke in Deutschland, Markenanmeldung in Österreich sowie Markenanmeldung in der Schweiz.

Anmeldung einer Unionsmarke („EU-Marke“)

Eine Unionsmarke gibt bei Erfolg einen Markenschutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie eine zusätzliche Schweizer Marke anmelden. Über diese Variante einer EU-Markenanmeldung und einem separatem Markenschutz in der Schweiz, die teils sogar günstiger als eine Kombination aus einem Markenschutz in Deutschland, Österreich und der Schweiz sein kann, sind neben der DACH-Region auch noch verschiedene weitere Länder wie Italien, Frankreich, die Niederlande, Polen, Tschechien etc. geschützt, was diese Option attraktiv machen kann.

Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Patentanwalt (European Patent, Trademark and Design Attorney) sowie Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) unterstützt seit Jahren Mandanten verschiedenster Branchen und unterschiedlicher Größe u.a. in den Bereichen Markenrecht, Designrecht / Geschmackmusterrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Wettbewerbsrecht etc. und ist auch Ihnen gerne behilflich!