▶ Designschutz in Europa / Designschutz EU: EU-Design anmelden / Geschmacksmuster anmelden – Informationen von Patentanwalt / „Designanwalt“

Wenn Sie einen Designschutz in Europa (präzisier: einen Designschutz in der EU) möchten – also ein EU-Design anmelden oder ein Geschmacksmuster anmelden möchten – finden Sie nachfolgend einige Informationen von unserem Patentanwalt bzw. „Anwalt für Designschutz“ / „Designanwalt“ (European Patent, Trademark and Design Attorney). Alternativ können Sie uns für einen Designschutz in Europa auch gerne direkt kontaktieren.

Falls Sie einen Designschutz in Europa (der Europäischen Union) benötigen und ein „EU-Design anmelden“ (Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden) möchten, können Sie auch unser online Designschutz Formular nutzen und wir können nach Abstimmung mit Ihnen einen Designschutz für Sie beantragen.

Über folgende Links finden Sie weitere Angebote und Preise zum EU Designschutz, einem Designschutz in Deutschland sowie einem Designschutz international:

EU-Designanmeldung: Wichtige Fragen & Antworten

Voraussetzungen für Designschutz in Europa / EU Designschutz Definition:

Nach dem Designschutz Gesetz (eigentlich: Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV)) wird ein EU Design durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt, soweit es neu ist und Eigenart hat. Um dies vorab zu klären, ist ggf. eine EUIPO Designschutz Recherche empfehlenswert, wobei eine solche häufig recht aufwändig und teuer ist und auch keine endgültige Rechtssicherheit bringt.

Was bringt ein Designschutz in Europa beim EUIPO? Warum soll ich ein EU-Design anmelden oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden? Welche Vorteile hat der Designschutz bzw. eine Designanmeldung in „Europa“?

Ein EUIPO Designschutz, also ein Designschutz in Europa – präziser der Europäischen Union (EU) – bringt verschiedene Vorteile mit sich. So lässt sich mit einem registrierten Design für das jeweils geschützte Produkt werben, was für Kunden und Geschäftspartner häufig attraktiv ist. Wird das geschützte Design von Dritten in der Europäischen Union kopiert oder nachgeahmt, so ermöglicht ein EU Design ein Vorgehen gegen diese und die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs in der Europäischen Union. Auch Auskunftsansprüche sowie Schadensersatzansprüche können gegenüber den Verletzern geltend gemacht werden.

Designschutz Beispiele Europa

Designschutz Beispiele sind sehr vielfältig, da sie fast alle zweidimensionalen und dreidimensionalen Objekte betreffen können, wenn sie die Schutzvoraussetzungen erfüllen. Im Grunde ist auch ein Designschutz für Ersatzteile und ein Designschutz für KfZ-Teile möglich.

Besonders populär ist der EU-Designschutz zum Beispiel im Bereich Möbel, Leuchten / Lampen, Bekleidung, Gläser oder anderen Alltagsgegenständen. Auch viele Angebote auf dem Amazon Marktplatz werden von den Amazon Händlern / Amazon Marketplace Sellern oder deren Lieferanten über einen Designschutz geschützt.

Generell hat ein Designschutz in Europa – trotz einiger Unterschiede – auch gewisse Überschneidungen mit dem Urheberrecht.

Was kostet ein Designschutz? Was sind die EU Designschutz Kosten oder Design Patent Kosten für einen „Designschutz Europa“?

Die Kosten für einen Designschutz in Europa bzw. der Europäischen Union richten sich nach der Anzahl der anzumeldenden Designs. Die Grundgebühr des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für die erste Geschmacksmusteranmeldung ist dabei höher als die Kosten für die weiteren Designs im Rahmen einer Sammelanmeldung für ein „EU Design Patent“. Falls Sie ein Anwalt (z.B. Patentanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) beim Designschutz unterstützen soll, so kommen neben den Amtsgebühren auch noch die Kosten für den Designanwalt hinzu.

Designschutz in der EU durch Benutzung oder Designschutz ohne Anmeldung oder Designschutz ohne Eintragung?

Streng genommen ist ein Designschutz durch Benutzung zwar nicht möglich, doch gibt es auf EU-Ebene einen Designschutz auch ohne Anmeldung oder Eintragung. Dieses so genannte nichteingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht durch die erstmalige Veröffentlichung eines Designs in der Europäischen Union und läuft dann für 3 Jahre, ohne dass eine kostenpflichtige Registrierung beim EUIPO nötig ist. Die Rechte und Möglichkeiten, die ein nichteingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster gibt, sind jedoch deutlich geringer als ein registriertes EU-Design, so dass es sinnvoll ist, eine Designanmeldung in der Europäischen Union vorzunehmen, um einen definierten Designschutz in Europa zu erhalten.

Ab wann gilt ein Designschutz in der Europäischen Union? EU-Designschutz ab wann?

Ein EU-Designschutz eines nichteingetragenen Gemeinschaftsgeschmackmusters entsteht direkt nach Veröffentlichung in der Europäischen Union, während bei einem registrierten Geschmacksmuster der Tag der Eintragung ausschlaggebend ist.

Wie lange gilt Designschutz in Europa? Was ist die maximale Designschutz Dauer eines EU-Designs?

Ein registrierter Designschutz in Europa / der Europäischen Union gilt maximal 25 Jahre, wobei die erstmalige Schutzdauer 5 Jahre beträgt und dann eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre nötig ist.

Verstoß gegen Designschutz bei EU-Design

Ein Verstoß gegen den Designschutz eines EU-Designs liegt dann vor, wenn die mögliche Nachahmung beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt. Es kommt dabei jedoch immer auf den Einzelfall und letztlich auf die Beurteilung des befassten Gerichts an.

Nicht selten möchte ein Nachahmer den Designschutz umgehen, wobei die Unterschiede hierbei durchaus erkennbar sein sollten.

Designschutz Verletzung Beispiele

Eine Designschutz Verletzung eines EU Designs / Gemeinschaftsgeschmacksmuster Verletzung liegt beispielsweise dann vor, wenn das neuere Produkt denselben Gesamteindruck wie das EU Design erweckt. Eine solche Designschutzverletzung findet z.B. relativ häufig auf Internetmarktplätzen wie Amazon oder Ebay statt.

 

Unsere Patentanwaltskanzlei mit Deutschem Patentanwalt / European Patent, Trademark and Design Attorney sowie Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) unterstützt Sie gerne dabei, einen Designschutz in Europa („EU-Design“ / Gemeinschaftsgeschmacksmuster) zu erhalten. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf!