Deutsche Marke anmelden vs. EU Marke anmelden oder registrieren lassen: Unterschied Markenschutz in Deutschland oder Markenschutz in Europe (EU)?

Sie fragen sich, ob Sie eine deutsche Marke anmelden oder eine EU Marke anmelden oder registrieren lassen sollen, ob Sie also einen Markenschutz in Deutschland oder einen Markenschutz in Europa (EU) beantragen sollen? Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Patentanwalt und „Markenanwalt“ (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) hilft Ihnen gerne dabei, wenn Sie eine deutsche Marke oder eine EU-Marke anmelden oder registrieren lassen möchten und zeigt Ihnen auch die Unterschiede und Gemeinsamkeiten auf.

Nehmen Sie entweder Kontakt mit uns auf oder informieren Sie sich direkt auf den jeweiligen Seiten über unsere Angebote:

Nachfolgend zeigen wir die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede, um Ihnen die Entscheidung Deutsche Marke oder EU Marke / Unionsmarke / „europäische Marke“ zu erleichtern:

Gemeinsamkeiten deutsche Marke vs. EU Marke / Unionsmarke:

  • Schutzmöglichkeiten: Schutz für Begriffe / Wörter (Wortmarke anmelden / Namen schützen / „Namen patentieren“), Logos (Bildmarke anmelden / Logo schützen / „Logo patentieren“), Kombination aus Logo und Wort (Wort-Bildmarke schützen), 3D-Marke, Soundmarke etc.
  • Schutzvoraussetzungen und Schutzhindernisse fast identisch
  • Benutzungspflicht sowie Benutzungsschonfrist fünf Jahre nach Ablauf der Widerspruchsfrist / des Widerspruchsverfahrens
  • Erstmalige Laufzeit der Markenregistrierung: 10 Jahre ab dem Anmeldetag
  • Maximale Laufzeit der Markenregistrierung: beliebig lange verlängerbar (um jeweils 10 Jahre)

Unterschiede zwischen einem Markenschutz in Deutschland (deutsche Marke) und einem „Markenschutz in Europa“ („EU-Marke“ / Unionsmarke / früher: Gemeinschaftsmarke):

  • Örtlicher Schutzbereich:

Eine deutsche Marke ist alleine in der Bundesrepublik Deutschland geschützt, während eine Unionsmarke in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschützt ist. Der Schutzbereich einer EU Marke ist daher deutlich größer als bei einer deutschen Marke und umfasst neben Deutschland auch alle weiteren EU-Mitgliedstaaten. (Achtung: Nicht-EU Länder wie die Schweiz oder Großbritannien (Vereinigtes Königreiche / England) sind davon nicht erfasst. Wenn Sie eine Schweizer Marke anmelden oder eine Englische Marke anmelden möchten, können wir Ihnen jedoch auch hierbei behilflich sein.)

  • Zuständiges Markenamt bzw. Patent- und Markenamt:

Zuständiges Markenamt bzw. Patent- und Markenamt ist für einen Markenschutz in Deutschland (deutsche Markenanmeldung) das Deutsche Patent- und Markenamt in München (DPMA), während für eine EU Markenanmeldung das Europäische Amt für geistiges Eigentum in Alicante (EUIPO) zuständig ist.

  • Deutsche Marke Kosten vs. EU Marke Kosten:

Die Amtsgebühren bzw. Kosten für eine deutsche Marke bzw. deutsche Markenanmeldung sind niedriger als die Amtsgebühren bzw. Kosten einer EU-Marke (Unionsmarkenanmeldung), jedoch ist der örtliche Schutzbereich deutlich kleiner.

  • Anzahl der Klassen, die von Grundgebühr erfasst sind:

Die Grundgebühr einer deutschen Marke schließt drei Klassen ein, während die Grundgebühr bei einer EU-Marke nur eine Klasse umfasst und jede weitere Klasse zusätzliche Kosten auslöst.

  • Ablauf und Dauer Markenregistrierung DPMA vs. Ablauf und Dauer Markenregistrierung EUIPO:
    • Ablauf deutsche Markenanmeldung beim DPMA: Markenamt prüft auf absolute Schutzhindernisse, wenn keine Beanstandung, dann Eintragung und Übermittlung der Urkunde sowie anschließend Veröffentlichung und Beginn der dreimonatigen Widerspruchsfrist
    • Ablauf Unionsmarkenanmeldung beim EUIPO: Markenamt veröffentlicht Markenanmeldung nach positiver Prüfung, dann dreimonatige Widerspruchsfrist und Registrierung erst nach deren Ablauf und wenn kein Widerspruch eingereicht wurde

→ Deutsche Marke (DE Marke) daher in der Regel schneller eingetragen als EU-Marke. Markenregistrierung deutscher Marke dauert im Schnitt etwa sechs Wochen, während EU-Marke mindestens 4 Monate dauert

  • Möglichkeit, schnell Eintragung zu erreichen:
    • Bei deutscher Markenanmeldung: Beschleunigungsmöglichkeit durch Zahlung zusätzlicher Amtsgebühren ( beschleunigte Markenanmeldung)
    • Bei einer EU-Markenanmeldung: „Fast Track Anmeldung“ nur, wenn ausgewählte Waren und Dienstleistungen mit den klassifizierten Begriffen übereinstimmen, was ggf. die Flexibilität einschränkt
  • Mögliche Widerspruchsgründe:

Mögliche Widerspruchsgründe bei deutscher Markenanmeldung sind nur Kennzeichen mit Schutz in Deutschland (deutsche Marke, EU-Marke sowie Internationale Marke mit Schutz in Deutschland und auf EU-Ebene). Demgegenüber sind die möglichen Widerspruchsgründe bei einer EU-Markenanmeldung alle Kennzeichen, die in der Europäischen Union Schutz beanspruchen (nationale Marken der Mitgliedsstaaten sowie auch EU-Marken und jeweilige Internationale Marken). Das Risiko eines Widerspruchs ist bei EU-Marken daher wesentlich höher als bei einer nur deutschen Markenanmeldung.

Ist eine deutsche Marke oder eine EU-Marke besser?

Es lässt sich nicht pauschal sagen, ob eine deutsche Marke oder eine EU-Marke besser ist. Vielmehr kommt es stets auf den Einzelfall und den geplanten Einsatz der Marke an. Soll die Marke neben Deutschland auch in anderen Ländern Europas verwendet werden, so ist häufig eine EU-Marke das Mittel der Wahl.

Unabhängig davon, ob Sie letztlich eine deutsche Marke anmelden oder eine EU-Marke anmelden möchten, bringt ein Markenschutz in Deutschland oder Europa eine Vielzahl von Vorteilen mit sich. Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei hat in den letzten Jahren hunderte Marken in Deutschland und Europa angemeldet und ist auch Ihnen gerne beim Thema Markenschutz behilflich.