Markenentwicklung & Werbeagenturen: Tipps vom Anwalt für Markenrecht!

Für viele Werbeagenturen gehört die Markentwicklung zum Kernangebot. Mit unserer langjährigen Erfahrung als „Markenanwalt“, also Patentanwalt (European Patent, Trademark and Design Attorney) bzw. Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz), konnten wir schon viele Unternehmen (Gründer, Startups sowie etablierte Unternehmen) und verschiedenste Werbeagenturen im Markenrecht sowie der Entwicklung von Marken unterstützen und sind auch Ihnen gerne bei der Absicherung Ihres Namens sowie Logos behilflich. Als Anwälte zählt die reine Markenentwicklung zwar nicht zu unseren Tätigkeiten, doch können wir Ihnen bei der rechtlichen Beratung im Markenrecht sowie der Markenanmeldung in Deutschland und weiteren Ländern helfen und Ihnen Tipps geben.

Um vermeidbare Fehler und ggf. teure Nachteile im Zusammenhang mit der Markenentwicklung bzw. Namensentwicklung zu vermeiden, können wir als Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei z.B. Werbeagenturen bzw. Agenturen für Markenentwicklung folgende Tipps geben:

  1. Bereits bei der Namensentwicklung bzw. Namensfindung sollte darauf geachtet werden, dass ein unterscheidungskräftiges Zeichen – also Name, Firmenname und / oder Logo – gewählt wird, welches z.B. nicht beschreibend ist und sich zu einer „starken“ Marke entwickeln kann.
  1. Wenn die gewünschte Marke bzw. eine nähere Auswahl an Zeichen zur Auswahl feststehen, sollte unbedingt eine erste Markenrecherche (Markenprüfung) in den offiziellen Datenbanken / Markenregistern durchgeführt werden, um mögliche kollidierende Marken Dritter aufzufinden. Für eine geplante Markenanmeldung in Deutschland sollte z.B. im Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) recherchiert werden.

Gerne können wir diese Erstrecherche für Sie vornehmen bzw. eine Risikobewertung bzgl. möglicher Treffer durchführen!

  1. Ist die erste Markenrecherche positiv ausgefallen, empfiehlt sich eine Prüfung, ob relevante Domainnamen noch frei sind. Auch wenn eher exotische Domainendungen wie .io, .shop, .news etc. immer beliebter werden, ist es häufig ratsam, sich nach Möglichkeit (auch) die .com oder .de Domain zu sichern, wenn diese noch verfügbar ist.
  1. Zugleich oder noch vor der Registrierung von Domainnamen sollte man sich mit der Registrierung der Marke befassen und eine Markenanmeldung – ggf. nach einer weiteren ausführlicheren Markenrecherche – vornehmen (lassen).

Wichtig: Aus unserer Praxiserfahrung gibt es verschiedenste Beispiele, dass im Markenrecht oft jeder Tag entscheidend sein kann und identische oder sehr ähnliche Marken nicht selten innerhalb kurzer Zeit angemeldet werden. Da im Markenrecht im Grunde das „Windhundprinzip“ („first come, first served“) gilt, hat derjenige mit der früheren Anmeldung das bessere Markenrecht.

Zwar kann eine Markenanmeldung theoretisch auch ohne Markenanwalt vorgenommen werden, jedoch ist es zur Vermeidung von offensichtlichen Fehlern ratsam, sich hierbei an einen Spezialisten (z.B. Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) zu wenden. Dadurch kann vermieden werden, dass der Schutz nicht zu eng und optimal auf das zu schützende Angebot abgestimmt ist.

Mit unserer Erfahrung aus hunderten Markenanmeldungen in Deutschland bzw. EU-Markenanmeldungen helfen wir Ihnen gerne. Je nach dem gewählten günstigen Paketangebot sind wir Ihnen u.a. bei der strategischen Auswahl des benötigten Schutzbereichs sowie der Erstellung des passenden Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen nach der sog. Nizza-Klassifikation oder der Entwicklung einer Markenstrategie behilflich.

Achtung: Da es sich bei der Anmeldung von Schutzrechten um eine Rechtsdienstleistung handelt, ist die Vertretung Dritter ausschließlich durch Patentanwälte und/oder Rechtsanwälte zulässig. Werbeagenturen ohne diese Qualifikation dürfen in diesem Bereich im Regelfall weder beraten, noch vertreten.

  1. Neben dem Namensschutz oder dem Logoschutz sollte auch geprüft werden, ob möglicherweise auch anderes geistiges Eigentum durch Schutzrechte abgesichert werden kann. Vor allem beim Schutz von Software oder Apps kann eine Prüfung sinnvoll sein, ob man eine App patentieren oder eine Software schützen lassen Bei Interesse können Sie hier unsere kostenlose Ideenschutzabfrage nutzen.
  1. Vielfach wird vergessen, dass das Thema Markenrecht auch nach einer erfolgreichen Markenanmeldung noch nicht beendet ist. Für eine erfolgreiche Markenpflege ist es ratsam, eine Markenüberwachung (Kollisionsüberwachung) Drittanmeldungen einzurichten und auch eine Marktbeobachtung durchzuführen.

Gerne sind wir Ihnen bei Fragen rund um das Thema Markenrecht behilflich!

Wichtig: Auch wenn es im Markenrecht keine absolute Sicherheit gibt, sollte das Thema jedenfalls vor Markteintritt nach Möglichkeit so weit geklärt werden, dass zumindest offensichtliche Fehler vermieden werden. Fast nichts ist ärgerlicher, als dass es kurz vor Markteintritt – oder noch schlimmer, wenn das Angebot schon „live“ oder das Produkt bereits im Markt ist – zum Vorwurf einer Markenverletzung (z.B. Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage) kommt.

Für Werbeagenturen bietet unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei auch Crashkurse im Markenrecht bzw. „Fragerunden“ an, um Mitarbeitern die nötigen Basics zu vermitteln. Kontaktieren Sie uns einfach und teilen uns Ihren Beratungsbedarf mit, damit wir Ihnen dann ein individuelles Angebot erstellen können!