Markenschutz & Designschutz für EU-Schutzrechte in Großbritannien nach dem Brexit (Verlängerung, Neuanmeldung)

Bis zum Brexit waren „EU-Marken“ / Unionsmarken sowie „EU-Designs“ / Gemeinschaftsgeschmacksmuster automatisch auch in Großbritannien (GB / UK / „England“) als einem der damals 28 Mitgliedstaaten geschützt. Der EU-Austritt dieses Mitgliedsstaats („Brexit“) führte aber dazu, dass dort nur noch solche Marken und Designs geschützt sind, die vor dem Tag des Austritts (31.12.2020) bereits beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen waren. (Eine bloße EU-Markenanmeldung oder EU-Designanmeldung sowie ein anhängiges Widerspruchsverfahren gegen eine Marke in der Europäischen Union zum Austrittstag reichten hier nicht.) Registrierte EU-Schutzrechte wurden als eigene nationale Marken / Designs für Großbritannien in das dortige Markenregister / Designregister „geklont“ / kopiert und haben dieselbe Laufzeit wie die ursprüngliche EU-Marke oder das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Diese müssen jedoch separat beim Patent- und Markenamt in Großbritannien (UKIPO) verlängert werden.

Wenn Sie Unterstützung für diese abgespaltenen Schutzrechte in Großbritannien benötigen oder dort neue Schutzrechte anmelden möchten, können wir Ihnen gerne dabei helfen und etwa den Kontakt zu unseren Kollegen herstellen!

Unsere Patentanwalts- und Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen folgende Leistungen an (bzw. kann hierfür den Kontakt zu Kollegen herstellen):

Verlängerung von Marken in Großbritannien

Markenverlängerung in England

Verlängerung von Designs / Geschmacksmustern sowie „Sammelanmeldungen“ in Großbritannien

Designverlängerung in England

Markenanmeldung in Großbritannien

„Englische Marke anmelden“ für einen Markenschutz in GB / UK

Designanmeldung in Großbritannien

„Englisches Design anmelden“ für einen Designschutz in GB / UK

Unterstützung bei etwaigen Problemen in Zusammenhang mit GB-Marken und GB-Designs

z.B. bei einem Widerspruch, Löschungsverfahren etc.

Etc.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Patentanwalt und Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) auf. Direkt oder über unser umfassendes Kollegennetzwerk können wir Sie in zahlreichen Ländern bei Fragestellungen im Markenrecht, im Designrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten unterstützen.