Registeränderungen und Verlängerung von Schutzrechten

Bei angemeldeten oder registrierten Schutzrechten wie Marken, Designs / Geschmacksmustern, Patenten und Gebrauchsmustern kann es immer wieder erforderlich werden, dass Registeränderungen (z.B.  Namensänderung / Namensänderungen, Adressänderung / Adressänderungen, Adresswechsel, Inhaberwechsel, Inhaberänderung / Inhaberänderungen oder ein Rechteübergang / Rechtsübergang) eingetragen werden müssen.

Neben der Übernahme von Vertretungen sowie der Durchführung von Änderungen im Register (Registeränderung) oder einer Umschreibung (Umschreibungen) bei Rechten des geistigen Eigentums bieten wir auch die Verlängerung von Schutzrechten (Schutzrechtsverlängerung) bzw. die Jahresgebührenzahlung bei Markenrechten, Designrechten, Patentrechten sowie Gebrauchsmusterrechten zum Pauschalpreis an.

In diesem Zusammenhang können wir Sie bei folgenden Leistungen unterstützen:

Registeränderungen bei Schutzrechten (Adresse, Inhaber, Name etc. ändern)

Registerinformationen ändern (Registeränderung) bei einer Marke, einem Design / Geschmacksmuster, Patente und/oder einem Gebrauchsmuster vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München, dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, dem Europäischen Patentamt (EPA) in München sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf:

Änderung von Namen (Namensänderung / Namenswechsel) und/oder Adresse (Adressänderung / Adresswechsel) bei Schutzrechten

einschließlich Übernahme der Vertretung gegenüber dem Patent- und Markenamt

Änderung des Inhabers (Inhaberänderung / Inhaberwechsel / Umschreibung) im Rahmen eines Rechtsübergangs / Rechteübergangs

einschließlich Übernahme der Vertretung gegenüber dem Patent- und Markenamt

Übernahme der Vertretung bei laufenden Anmeldungen (Vertretungsübernahme) (z.B. von Designs und Marken in Deutschland, der Europäischen Union oder der Schweiz sowie von Patenten und Gebrauchsmustern)

z.B. im Rahmen der Markenregistrierung bei Amazon („Amazon Brand Registry“) oder bei Problemen mit dem Markenamt oder mit Dritten (z.B. wenn eine vorläufige Zurückweisung von deutschen Marken, EU-Marken / Unionsmarken, internationalen Marken oder eine Beanstandung aufgrund absoluter Schutzhindernisse oder ein Widerspruch eines Dritten vorliegt)

Schutzrechtsverlängerungen bzw. Jahresgebührenzahlungen

Verlängerung des Schutzes von Marken, Designs, Patenten und Gebrauchsmustern vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München für Schutzrechte in Deutschland, dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante für Marken und Designs mit Schutz in der Europäischen Union, dem Europäischen Patentamt (EPA) in München für Patente in Europa sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf für Schutzrechte (IP) in verschiedensten Ländern:

Markenverlängerung

Verlängerung einer deutschen Marke, Verlängerung einer Unionsmarke („EU-Marke“), Verlängerung einer internationalen Marke, etc.

 

Designverlängerung

Deutsches Design verlängern, Gemeinschaftsgeschmacksmuster verlängern („EU-Desginverlängerung“), internationales Design verlängern, etc.

 

Patentverlängerung

Deutsches Patent verlängern / Verlängerung deutscher Patentanmeldung, Europäisches Patent verlängern (EP-Patent) / Verlängerung EP-Patentanmeldung sowie Jahresgebührenzahlungen für Patente in weiteren Ländern

 

Gebrauchsmusterverlängerung

Deutsches Gebrauchsmuster verlängern beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

 

Alle vorgenannten Leistungen unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Patentanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beinhalten die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, die Aufnahme in unser Kanzleisystem, sowie die Korrespondenz mit Ihnen und ggf. dem Patent- und Markenamt, die Erinnerung an relevante Fristen sowie ggf. die Weiterleitung wichtiger Mitteilungen des Amtes oder von Dritten im Zusammenhang mit dem Schutzrecht etwa bei der Verlängerung von Schutzrechten.