Social Media Marke bzw. Influencer Marke anmelden: Patentanwalt hilft!
Zahlreiche „Influencer“ bzw. Content Creator bieten mittlerweile Produkte mit eigenen Marken (also „Social Media Marken” bzw. „Influencer Marken”) an. In unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei hilft unser Patentanwalt bzw. „Markenanwalt” gerne dabei, damit Influencer, Youtuber, TikTokker, Instagrammer & Co. ihre Brand schützen lassen oder ihren „Namen patentieren” können.
Was ist bei Anmeldung der Social Media Marke bzw. Influencer Marke zu beachten?
Wie bei anderen Markenrechten auch, muss man sich bei der Anmeldung einer Social Media Marke bzw. Influencer Marke zunächst entscheiden, in welchem örtlichen Bereich man den Markenschutz möchte. Je nach Zielmarkt kann man hier z.B. mit einer deutschen Marke, einer EU-Marke (Unionsmarke) oder einer Schweizer Marke starten.
Wenn später auch andere Länder geschützt werden sollen, wie etwa Großbritannien, die USA usw. kann anschließend z.B. auch eine Internationale Marke angemeldet werden.
Neben dem jeweils zu schützenden Land ist es für die Markenanmeldung auch erforderlich, die Angebote – also Waren oder Dienstleistungen – möglichst genau zu definieren. Diese Angebote müssen dann in sog. Nizza-Klassen zugeordnet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der richtigen Klassen für den bestmöglichen Schutz Ihrer Marke, damit hier keine vermeidbaren Fehler passieren.
Die Kosten für eine Markenanmeldung in Deutschland, Europa (bzw. der EU) oder weiteren Ländern richten sich dabei nach der Anzahl der zu schützenden Klassen.
Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Deutschem Patentanwalt / European Patent, Trademark und Design Attorney sowie Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hilft Ihnen gerne dabei, wenn Sie Ihren Namen, Ihr Logo oder Ihre Marke schützen lassen möchten.