Angriff auf deutsche Marke (z.B. Widerspruch, Löschung, Nichtbenutzung): „Markenanwalt“ hilft Ihnen!

Immer wieder fühlen sich Dritte durch eine deutsche Markenanmeldung oder eine Markeneintragung in Deutschland gestört und greifen diese an (z.B. Widerspruch, Löschung, Nichtbenutzung). Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit „Markenanwalt“ (Patentanwalt bzw. Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) unterstützt seit Jahren Mandanten unterschiedlichster Größe aus verschiedensten Bereichen beim Angriff auf eine Marke in Deutschland, als wenn ihre deutsche Marke angegriffen wird und sie sich dagegen verteidigen wollen, sowie in Fällen, in denen sie eine registrierte Marke oder Markenanmeldung eines Dritten in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angreifen wollen.

Wir können Sie z.B. in den folgenden Verfahren beim Angriff auf eine deutsche Marke vertreten:

Verteidigung in Widerspruchsverfahren in Deutschland

bzw. bei Widerspruch gegen eine deutsche Marke oder eine internationale Marke, die Schutz in Deutschland beansprucht (z.B. basierend auf einer deutschen Marke, einer Gemeinschaftsmarke / EU-Marke / Unionsmarke oder eines anderen besseren Rechts)

Einreichung von Widerspruchsverfahren in Deutschland

gegen eine deutsche Marke (bei Vorliegen eines älteren / besseren Rechts) einschließlich der Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und – falls erforderlich – auch mit dem Markenanmelder, um eine einvernehmliche Lösung zu finden (einschließlich der Verhandlung von Koexistenzvereinbarungen / Abgrenzungsvereinbarungen / Co-existence Agreements

Nichtigkeitsverfahren oder Löschungsverfahren gegen eine Marke in Deutschland oder Verfall einer deutschen Marke

Nichtigkeitserklärung und Löschungsverfahren bzw. Löschungsklage wegen absoluter Schutzhindernisse (Markenwiderruf), wegen des Vorliegens kollidierender älterer Rechte oder wegen Nichtbenutzung einer deutschen Marke (Nichtbenutzungsangriffe)

Beschwerdeverfahren vor dem DPMA und Erinnerung vor dem Bundespatentgericht (BPatG)

wenn Sie mit einer Entscheidung des Deutschen Markenamtes nicht zufrieden sind

Wir bieten Ihnen eine kostenlose (unverbindliche) Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten sowie ein Pauschalangebot für den nächsten Schritt!

Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Widerspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren und Löschungsverfahren in Deutschland finden Sie hier auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München.

Sollten Sie eine konkrete Anfrage haben und einen deutschen „Markenanwalt“ (z.B. einen Patentanwalt oder einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren!