Widerspruch gegen EU-Marke / Markenwiderspruch Unionsmarkenanmeldung: Häufige Fragen und Antworten

Die „Markenanwälte“ von FlatRateIP® haben große Erfahrung in Widerspruchsverfahren gegen eine EU Marke! –

Unsere „Markenanwälte“ bei FlatRateIP® (Patentanwalt und Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) haben große Erfahrung aus einer Vielzahl von erfolgreichen Markenwidersprüchen gegen EU Marken / Unionsmarken und sind auch Ihnen gerne behilflich!

Wir vertreten Sie dabei zum einen, wenn Sie als Markeninhaber Widerspruch gegen eine EU Markenanmeldung eines Dritten einreichen möchten und zum anderen, wenn Sie sich gegen einen Widerspruch gegen Ihre Unionsmarke verteidigen möchten. Nachfolgend finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Widerspruch gegen eine EU Markenanmeldung / Markenwiderspruch Unionsmarke.

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Allgemeines zum Widerspruch gegen eine EU Marke / Unionsmarke

Was ist ein Widerspruch gegen eine EU Marke? / Was ist ein Markenwiderspruchsverfahren in der Europäischen Union?

Ein Widerspruch gegen eine EU Marke ist ein Verfahren, bei dem ein Dritter, also in der Regel der Inhaber eines älteren Rechts, gegen die Anmeldung, bzw. vielmehr die Registrierung einer Unionsmarke vorgeht. Ist dieser Rechteinhaber der Ansicht, dass die angemeldete Marke mit seinem älteren Recht identisch oder ähnlich ist und verwechselt werden könnte, kann er Widerspruch gegen eine EU Marke / Unionsmarke einlegen, damit diese vollständig oder teilweise gelöscht wird.

Wer kann Widerspruch gegen meine Unionsmarkenanmeldung bei der EUIPO einlegen?

Jeder, der ein älteres Recht an einer Marke oder einem anderen älteren Kennzeichenrecht hat, kann Widerspruch gegen eine jüngere EU-Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einreichen.

Ab wann kann ich Widerspruch gegen eine EU Markenanmeldung / Unionsmarkenanmeldung einreichen?

Der Widerspruch gegen eine EU Markenanmeldung / Unionsmarkenanmeldung kann ab der Veröffentlichung der Marke innerhalb von drei Monaten eingereicht werden.

Wie lange kann ich Widerspruch gegen eine EU Marke einreichen? Was ist die Widerspruchsfrist gegen eine Unionsmarke? Welche Frist gilt für den Widerspruch gegen eine EUIPO Markenanmeldung?

Die Widerspruchsfrist für einen Widerspruch gegen eine EU Marke beträgt drei Monate ab Veröffentlichung der Markenanmeldung im Markenregister. Während dieser Zeit kann ich Widerspruch gegen die Unionsmarkenanmeldung einreichen.

Was passiert, wenn die Widerspruchsfrist versäumt wurde?

Wird der Widerspruch nach Ablauf der Frist eingereicht, so ist dieser unzulässig. Es gibt jedoch noch die Möglichkeit von Löschungsverfahren oder Nichtigkeitsverfahren gegen die störende EU-Marke, welche jedoch aufwändiger und auch teurer sind.

Wo wird Widerspruch gegen eine EU Marke eingereicht? Wo kann ich Widerspruch gegen eine Unionsmarkenanmeldung einlegen?

Der Widerspruch findet beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante statt und ist dort einzureichen.

Welche Kosten entstehen bei einem EU-Markenwiderspruch / Unionsmarkenwiderspruch? Wie teuer ist der Widerspruch gegen eine EU Marke? Wie hoch ist die Widerspruchsgebühr beim Widerspruch gegen eine Unionsmarkenanmeldung?

Die Widerspruchsgebühr für den Widerspruch gegen eine EU Marke beläuft sich auf 320 € (unabhängig von der Anzahl der Widerspruchsgründe).

Amtsgebühr EUIPO Widerspruch gegen Unionsmarke: 320 €

Diese Widerspruchsgebühr ist innerhalb der Widerspruchsfrist direkt an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante zu zahlen ist. Hinzukommen dann noch Anwaltskosten (z.B. für einen „Markenanwalt“, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder Patentanwalt). Unsere erfahrene Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei bietet hier günstige Pauschalen an und schickt Ihnen gerne ein Angebot für die Anwaltskosten, wenn uns die Details des Widerspruchs bekannt sind.

Welche Unterlagen und Formulare sind für den Widerspruch gegen eine EU Marke nötig?

Zum einen ist für den Widerspruch gegen eine EU Marke / Unionsmarke das offizielle Widerspruchsformular des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) nötig. Zum anderen sind auch die jeweiligen Rechte (v.a. das ältere Recht) nachzuweisen. Empfehlenswert ist auch die Einreichung einer (umfangreicheren) Widerspruchsbegründung, um die jeweiligen Argumente darzustellen. Ein spezialisierter Markenanwalt / Patentanwalt kann dabei helfen, eine möglichst überzeugende Begründung des Widerspruchs zu erstellen.

Kann ich ohne Anwalt Widerspruch gegen eine EU Marke einlegen?

Ja, ein Anwalt ist für einen Widerspruch gegen eine EU Marke / Europäische Unionsmarke zwar nicht unbedingt nötig, wenn man eine Adresse in der Europäischen Union hat. Ein erfahrener „Markenanwalt“ kann jedoch beim Widerspruch helfen, um Fehler zu vermeiden und ggf. auch die Erfolgschancen erhöhen.

Benötige ich einen Anwalt, wenn gegen meine Unionsmarke ein Widerspruch eingereicht wird?

Wenn bei der angegriffenen EU-Marke bereits eine Korrespondenzdresse in der Europäischen Union hinterlegt ist, kann ich mich im Grunde auch selbst und ohne Anwalt gegen den Widerspruch gegen meine EU Marke verteidigen. Es ist jedoch häufig empfehlenswert, dass man sich hierbei Hilfe von einem spezialisierten „Markenanwalt“ (z.B. Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) holt.

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Widerspruchsgründe beim EU-Markenwiderspruch

Welche Widerspruchsgründe gibt es gegen eine Unionsmarke? Auf welcher Grundlage kann ich Widerspruch gegen eine EU-Marke einreichen?

Hauptgrund für einen Widerspruch gegen eine EU Marke ist die Verwechslungsgefahr mit einem älteren Kennzeichen (z.B. ältere Marke) sowie eine Identität oder Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Zeichen und der jeweiligen Waren / Dienstleistungen.

Worauf kann ein Widerspruch gegen eine Unionsmarkenanmeldung gestützt werden?

Der Widerspruch gegen eine EU Marke / Unionsmarkenanmeldung kann auf ältere Marken, ältere Kennzeichenrechte (wie Benutzungsmarken und geschäftliche Bezeichnungen, also z.B. Unternehmenskennzeichen oder Werktitel) sowie geschützte geographische Angaben oder geschützte Ursprungsbezeichnungen gestützt werden.

Kann ich auch aus einer deutschen Marke Widerspruch gegen eine EU-Marke einreichen?

Ja, auch aus einer deutschen Marke (oder einer anderen nationalen Marke) kann Widerspruch gegen eine EU-Marke / Unionsmarke eingereicht werden.

Kann ich auch gegen eine deutsche Marke Widerspruch einlegen?

Ja, der Widerspruch gegen eine deutsche Marke ist möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Er ist jedoch nicht beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, sondern beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) einzureichen und findet nach der Registrierung / Veröffentlichung der deutschen Marke statt. Daneben gibt es auch noch weitere Unterschiede zum Widerspruchsverfahren gegen eine EU Marke.

Können mehrere Widersprüche gegen eine einzige EU-Marke eingereicht werden?

Ja, es können auch mehrere Widersprüche gegen eine einzige EU-Marke eingereicht werden. Zum einen kann ein Widersprechender seinen Widerspruch auf mehrere Widerspruchsgründe stützten. Zum anderen können auch unterschiedliche Markeninhaber Widerspruch einreichen, wenn sie sich gestört fühlen.

Kann ich mehrere Widersprüche gegen verschiedene Unionsmarken gleichzeitig einlegen?

Ja, es können auch verschiedene Widersprüche gegen Unionsmarken zur gleichen Zeit eingelegt werden, jedoch ist für jeden Widerspruch ein separates Verfahren nötig.

Muss ich mit dem Widerspruch gegen eine EU-Marke die komplette Marke mit allen Waren- und Dienstleistungsklassen angreifen?

Nein, das ist nicht nötig. Es müssen nicht alle Waren- und Dienstleistungsklassen einer EU-Marke / Unionsmarke angegriffen werden und der Widerspruch kann auch nur gegen einzelne Angebote in einer Klasse oder nur gegen ausgewählte Klassen gerichtet werden.

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EU-Markenwiderspruchsverfahren in der Europäischen Union

Wie läuft das Widerspruchsverfahren gegen eine EU-Marke beim EUIPO ab? Was ist der Ablauf eines Markenwiderspruchsverfahrens gegen eine Unionsmarke in der EU?

Nach Einreichung des Widerspruchs ist die Widerspruchsgebühr an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante zu bezahlen. Dann prüft das EUIPO die formellen Anforderungen und informiert den Inhaber der angegriffenen Marke und teilt Fristen mit, wenn der Widerspruch als zulässig gesehen wird. Zunächst beginnt eine Cooling-Off Frist von 2 Monaten, anschließend kann der Widersprechende innerhalb von weiteren 2 Monaten den Widerspruch ausführlicher begründen. Anschließend kann der Markeninhaber hierauf innerhalb von 2 Monaten antworten. Im Regelfall erhalten anschließend die Parteien jeweils weitere 2 Monate Zeit für entsprechende Reaktionen, bevor das Markenamt über den Widerspruch entscheidet und die Marke ganz oder teilweise gelöscht oder der Widerspruch zurückgewiesen wird.

Ablauf eines Markenwiderspruchs bei der EUIPO:

Schritt Ablauf Zeitraum
Vorab EU Marke wird nach der Anmeldung geprüft, (im Idealfall) veröffentlicht Ca. 1 Monat
1. Schritt Nach der Veröffentlichung können Dritte während eines Zeitraums von 3 Monaten Widerspruch gegen die Unionsmarke beim EUIPO einreichen 3 Monate
2. Schritt Nach Einreichung des Widerspruchs und Zahlung der Widerspruchsgebühr wird dieser geprüft und an den Markeninhaber weitergeleitet Kurzfristig
3. Schritt Bei Zulässigkeit des Widerspruchs Mitteilung von Fristen
4. Schritt Cooling-Off Frist 2 Monate
5. Schritt Widersprechender kann Widerspruchsbegründung einreichen 2 Monate
6. Schritt Markeninhaber kann antworten 2 Monate
7. Schritt Anschließend können der Widersprechende und dann normalerweise wieder der Markeninhaber Stellungnahmen mit Argumenten für die jeweilige Position einreichen Je ca. 2 Monate
8. Schritt Am Ende entscheidet das EUIPO, ob dem Widerspruch stattgegeben wird und ob die gegenüberstehenden Marken z.B. verwechslungsfähig sind

Was prüft das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im Widerspruchsverfahren gegen eine EU-Marke / Unionsmarke?

Neben formellen Voraussetzungen (sowie die erfolgte Zahlung der Widerspruchsgebühren) prüft das EU-Markenamt / EUIPO vor allem, ob der Widerspruch begründet ist und tatsächlich eine Verwechslungsgefahr zwischen den gegenüberstehenden Zeichen vorliegt.

Wie sollte ich reagieren, wenn ein Widerspruch gegen meine EU-Marke eingereicht wurde? Was muss ich tun, wenn gegen meine eigene Unionsmarke Widerspruch eingereicht wird?

Wenn ein Dritter Widerspruch gegen eine eigene EU-Marke eingereicht hat, dann sollte man genau überlegen, wie man darauf reagiert.

Zunächst einmal sollte man diesen Widerspruch näher analysieren oder von einem spezialisierten Anwalt (z.B. Patentanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) analysieren lassen.

Je nach Ergebnis kann man z.B. den Widersprechenden kontaktieren, um im Wege einer Verhandlung mit der Gegenseite eine mögliche einvernehmliche Lösung zu diskutieren oder weitere Maßnahmen ergreifen.

Überwiegend kommt jedoch eine anwaltliche Vertretung sowie eine Antwort / Stellungnahme im Widerspruchsverfahren gegen eine Unionsmarke in Betracht. Auf diesem Weg kann man entsprechende Gegenargumente vorbringen, um das Markenamt von seiner Position zu überzeugen.

Schließlich muss man auch gar nicht reagieren und die Entscheidung des EUIPOs abwarten.

Wie kann ich mich gegen einen Widerspruch gegen meine Unionsmarke verteidigen? Welche Argumente gibt es gegen einen EU-Markenwiderspruch?

Als Verteidigung in einem Widerspruchsverfahren gegen eine EU Marke kann man als Markenanmelder verschiedene Argumente vorbringen, z.B.:

  • Man kann argumentieren, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den gegenüberstehenden Zeichen besteht (z.B. durch Unterschiede im Klang, in Schriftbild oder im Sinngehalt der gegenüberstehenden Marken)
  • Der Markeninhaber kann Unterschiede in den jeweiligen Waren und Dienstleistungen herausarbeiten (z.B., wenn die gegenüberstehenden Zeichen Schutz für völlig unterschiedliche Produkte oder Dienstleistungen beanspruchen)
  • In manchen Fällen kann der Inhaber der deutschen Marke auch argumentieren, dass die ältere Widerspruchsmarke nicht ausreichend benutzt wird und die Einrede der Nichtbenutzung erheben

Das Ziel ist es, das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) davon zu überzeugen, dass die Marken nicht verwechslungsfähig sind und der Widerspruch unbegründet ist. Ein spezialisierter Anwalt kann helfen, Fehler zu vermeiden.

Kann ich als Widersprechender den Widerspruch zurücknehmen?

Ja, der Widersprechende kann den Widerspruch gegen eine EU Marke jederzeit zurücknehmen, etwa wenn eine Einigung mit dem Markeninhaber stattfand.

Wird mein Widerspruch gegen eine Unionsmarke erfolgreich sein?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab (z.B. der Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Marken sowie unter Umständen auch der Benutzung des eigenen Zeichens).

Was passiert bei einem erfolgreichen Widerspruch gegen Unionsmarke? Was sind die Konsequenzen, wenn der Widerspruch gegen eine EU-Marke erfolgreich ist?

Wenn der Widerspruch gegen eine Unionsmarke erfolgreich ist, wird die angegriffene EU Marke entweder ganz oder teilweise gelöscht. Gegen eine solche Entscheidung des Markenamtes kann man als unterlegene Partei jedoch vorgehen und Rechtsmittel einlegen.

Was passiert, wenn der Widerspruch gegen eine EU-Marke abgelehnt wird?

Die angegriffene Unionsmarke wird bei einem abgelehnten Widerspruch nicht gelöscht und bleibt weiter registriert. Die unterlegene Partei kann gegen diese Entscheidung des Markenamtes jedoch ebenfalls vorgehen und Rechtsmittel einlegen.

Kann man gegen die Widerspruchsentscheidung des EUIPOs vorgehen?

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten gegen Widerspruchsentscheidungen des EU Markenamtes vorzugehen, wenn man hiervon negativ betroffen ist. Zunächst kann man Beschwerde gegen die Entscheidung einreichen.

Gibt es eine Kostenentscheidung bei einem Widerspruch gegen eine Unionsmarke? Wer trägt die Kosten eines EU-Widerspruchsverfahrens?

Ja, es gibt eine Kostenentscheidung bei einem Widerspruch gegen eine EU Marke und die unterlegene Partei hat an die obsiegende Partei eine Pauschale von im Regelfall 300 Euro zu bezahlen. Wenn der Widersprechende gewinnt, dann ist ihm außerdem noch die Widerspruchsgebühr von 320 Euro zu erstatten.

Was kostet ein Anwalt für das Widerspruchsverfahren gegen eine EU Marke? Mit welchen Anwaltskosten muss ich beim Widerspruch gegen eine Unionsmarke rechnen?

Dies lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt vom Einzelfall ab. Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei arbeitet bei Widersprüchen im Regelfall mit günstigen Pauschalpreisen für unterschiedliche Schritte. Gerne schicken wir Ihnen ein Angebot, wenn wir die Details des EU-Markenwiderspruchs kennen.

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Gerne unterstützen wir mit FlatRateIP® auch Sie und Ihr Unternehmen – vom Einzelanmelder oder Startup bis zum Mittelständler oder Großunternehmen – bei einem Markenwiderspruch gegen eine EU Marke / Unionsmarke, um dadurch Ihre Rechte zu verteidigen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über die Leistungen unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei zu erfahren und zu besprechen, wie wir Ihnen helfen können!

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