Markenschutz Deutschland: Deutsche Marke anmelden zum
Festpreis / Markenregistrierung

Wir helfen Ihnen gerne dabei, einen Markenschutz in Deutschland zu bzw. eine Markeneintragung erhalten! Wenn keine Probleme mit dem Markenamt oder mit Dritten auftauchen, erhalten Sie eine registrierte Marke in Deutschland / deutsche Markeneintragung mit unserer Unterstützung bereits ab einem günstigen Anwaltshonorar (Festpreis) von 200 € (zzgl. Amtsgebühren des Deutschen Patent- und Markenamts – DPMA).
Dies erfasst u.a. die deutsche Markenanmeldung (online) sowie (im Idealfall) auch die Markenregistrierung im Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf oder informieren Sie sich hier zu unserem Leistungsangebot für die Markenanmeldung in Deutschland über unsere Kanzlei u.a. für Markenrecht.

Ihre Markenanmeldung wird von unserem Anwalt für Markenrecht bzw. „Markenanwalt“ (European Trademark Attorney), also Patentanwalt (European Patent, Trademark and Design Attorney) bzw. Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) mit über zehn Jahren Erfahrung im Markenrecht mit Bearbeitung hunderter Marken betreut und durchgeführt.

Auch bei der Markenanmeldung in anderen Ländern oder Regionen sind wir Ihnen gerne behilflich:

Der Markenschutz in Deutschland kann etwa
folgende Markenarten umfassen:

  • Wortmarke: Markenname schützen oder Namen (z.B. Firmennamen) registrieren lassen bzw. Slogans oder Produktname eintragen
  • Bildmarke: Logoschutz / Logo schützen lassen
  • Wort-Bildmarke: Kombination aus Namensschutz und Logoschutz
  • 3D-Marke (Formmarke): Schutz für die charakteristische Form eines Erzeugnisses
  • Farbmarke: Schutz einer Farbe für ein bestimmtes Angebot
  • Soundmarke / Hörmarke: Schutz einer Abfolge von Tönen (z.B. Jingles, Geräusche)

Unsere Leistungsangebote für die Anmeldung Ihrer Marke (Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bildmarke) in Deutschland:

Basic
Standard
Premium
Pakete
Basic
Standard (Unser Bestseller!)
Premium (Sicherste Variante)
Unser Flatrate-Angebot (pauschales Honorar / Festpreis) für Vorbereitung und Durchführung der Anmeldung ohne versteckte Kosten

200 € für bis zu 3 Klassen (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)

300 € für bis zu 3 Klassen (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)

650 € für bis zu 3 Klassen (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)

Amtsgebühren des DPMA

290 € (bei einer elektronischen Anmeldung in bis zu 3 Klassen) (weitere Klassen führen zu zusätzlichen Gebühren)

290 € (bei einer elektronischen Anmeldung in bis zu 3 Klassen) (weitere Klassen führen zu zusätzlichen Gebühren)

290 € (bei einer elektronischen Anmeldung in bis zu 3 Klassen) (weitere Klassen führen zu zusätzlichen Gebühren)

Besonderheiten des Angebots

Anmeldung der Marke nach Ihren Vorgaben (z.B. Verwendung Ihrer Markenform sowie Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, ohne Markenrecherche in Markenregistern) (Achtung: Wenn Sie hier nicht selbst recherchiert haben, besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sich Drittmarkeninhaber identischer oder ähnlicher Zeichen an der Markenanmeldung gestört fühlen) → Für alle, die schon wissen, was sie möchten

Beratung zu Anmeldestrategie, Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach Ihren Vorgaben sowie Recherche nach (erweitert) identischen Wortmarken (Achtung: Ohne Recherche nach ähnlichen Marken besteht ein gewisses Risiko, dass sich Drittmarkeninhaber identischer oder ähnlicher Zeichen an der Markenanmeldung gestört fühlen) → Guter Kompromiss, um gröbste Fehler zu vermeiden

Beratung zu Anmeldestrategie, Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach Ihren Vorgaben sowie Recherche nach identischen und ähnlichen Wort- oder Bildbestandteilen (hierdurch kann das Konfliktrisiko reduziert werden) → Für alle, die mehr Sicherheit möchten
Mehr erfahren zum Leistungsumfang
Pakete
Basic
Standard (Unser Bestseller!)
Premium (Sicherste Variante)
Betreuung der Markenanmeldung durch Patentanwalt oder Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Beratung bzgl. Anmeldestrategie für einen optimalen Schutz (bei Bedarf)

(Anmeldung nach Ihren Vorgaben)

Erstellung eines angepassten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses durch Spezialisten

(Anmeldung nach Ihren Vorgaben)

Schutzfähigkeitsprüfung der Marke durch einen unserer spezialisierten Anwälte (Prüfung auf offensichtliche absolute Schutzhindernisse nach dem Markengesetz zur Erhöhung der Eintragungschancen und zur Vermeidung von möglichen Problemen)
Bei Wortmarkenanmeldungen und Wort-Bildmarkenanmeldungen: Erweiterte Identitätsrecherche nach identischen / quasi-identischen Wortbestandteilen registrierter Marken mit Schutz in Deutschland sowie ggf. Hinweis auf mögliche Risiken
Bei Wortmarkenanmeldungen und Wort-Bildmarkenanmeldungen: Ähnlichkeitsrecherche nach ähnlichen Wortbestandteilen mit Schutz in Deutschland sowie ggf. Hinweis auf mögliche Risiken

bei Wortmarken- und Bildmarkenanmeldungen (Achtung: Bei Wort-Bildmarkenanmeldung lediglich Ähnlichkeitsrecherche nach Wort- oder Bildbestandteil. Bei einer Recherche nach beiden Markenelementen Preis auf Anfrage)

Bei Wort-Bildmarkenanmeldungen und Bildmarkenanmeldungen: Recherche nach identischen und ähnlichen Bildbestandteilen registrierter Marken mit Schutz in Deutschland sowie Hinweis auf mögliche Risiken

bei Wortmarken- und Bildmarkenanmeldungen (Achtung: Bei Wort-Bildmarkenanmeldung lediglich Ähnlichkeitsrecherche nach Wort- oder Bildbestandteil. Bei einer Recherche nach beiden Markenelementen Preis auf Anfrage)

Abstimmung und Koordination der Anmeldung mit Ihnen
Korrespondenz per E-Mail / Telefon zur Abklärung der Anmeldung
Vorbereitung der Anmeldeunterlagen
Beanspruchung der Priorität, wenn Sie uns entsprechende Dokumente der Originalanmeldung auf Deutsch vorlegen
Elektronische Markenanmeldung online (ermöglicht schnellere Bearbeitung sowie Kostenersparnis bei den Amtsgebühren)
Einreichungsbericht mit Hinweisen
Weiterleitung der Amtsgebühren an das DPMA (nach Ihrer Zahlung)
Bearbeitung von Minimalbeanstandungen / kleinen Beanstandungen des Markenamtes im Rahmen des Anmeldeverfahrens (z.B. Umklassifizierung von Waren oder Dienstleistungen in bereits beanspruchte Klassen, Umformulierung nach Vorschlag des Markenamtes)
Nachreichung eines Logos in besserer Auflösung (falls beanstandet)
Übermittlung der Markenurkunde per Post

(nur elektronisch per E-Mail)

Weiterleitung des Amazon-Verifizierungscodes (falls im Rahmen der Amazon Markenregistrierung / Amazon Brand Registry zu uns geschickt)
Hinweis auf relevante Fristen (z.B. für Nachanmeldungen, Verlängerung)
FlatRateIP®-Angebot

200 € für bis zu 3 Klassen zzgl. Amtsgebühren (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)

300 € für bis zu 3 Klassen zzgl. Amtsgebühren (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)

650 € für bis zu 3 Klassen zzgl. Amtsgebühren (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)

Optionale Zusatzleistungen

„Express-Prüfung“ der Anmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt: Für zusätzliche 200 € Amtsgebühren sowie 50 € Honorar beantragen wir eine beschleunigte Prüfung der Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dies führt zu einer beschleunigten Bearbeitung des Markenamtes und hat den Vorteil, dass die Markenregistrierung – falls es keine Beanstandung gibt – bereits nach kurzer Zeit (oft wenigen Wochen) vorgenommen wird. Interessant ist dies z.B., wenn eine schnelle Markeneintragung für Amazon (Amazon Brand Registry) benötigt wird oder eine Internationale Anmeldung geplant ist.

„Express-Bearbeitung“ Ihres Auftrags durch Anwalt: Für ein Zusatzhonorar von 100 € melden wir Ihre Marke nach Auftragserteilung und Zahlung sowie Vorliegen der Voraussetzungen (einschließlich Beratung und Vorbereitung der Anmeldung) an Werktagen (Mo.-Fr.) binnen 24 Stunden an, was bei sehr zeitkritischen Anmeldungen empfehlenswert sein kann. (Die reguläre Bearbeitungszeit für Markenanmeldungen kann mehrere Werktage betragen.)

Markenüberwachung Deutschland: Überwachung des zentralen Elements des Zeichens (Wort oder Bild) in Deutschland für ein Jahr in bis zu 3 Klassen: 280 € (weitere Klassen auf Anfrage). (Sind bei einer Wort-Bildmarke beide Elemente zu überwachen, dann erhöht sich der Preis.) Der angebotene Preis beinhaltet die externen Datenbankgebühren sowie unser Honorar für die Sichtung und den Bericht relevanter Treffer. Ein Vorgehen gegen möglicherweise kollidierende Anmeldungen (z.B. im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens) führt zu weiteren Kosten.

Mehrfachanmeldung (v.a. bei den Paketen „Standard“ und „Premium“): Wenn Sie mehr als eine deutsche Marke mit Übereinstimmungen zu bestehenden Marken oder eine Wortmarke sowie eine Bildmarke (Logoschutz) mit identischem Verzeichnis zugleich anmelden möchten, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot, wenn der Umfang der Anmeldungen feststeht.

Häufige Fragen im Zusammenhang mit dem Markenschutz in Deutschland:

Was kann durch eine Marke nach deutschem Markenrecht geschützt werden?

Nach § 3 Markengesetz (MarkenG) können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter (→ Wortmarke) einschließlich Personennamen, Abbildungen (→ Bildmarke / Logoschutz, Wort-Bildmarke), Buchstaben, Zahlen, Klänge (→ Klangmarke / Soundmarke), dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung (→ 3D-Marke) sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen (→ Farbmarke) geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Soll ich eine Wortmarke oder eine Wort-Bildmarke anmelden?

Diese Frage nach der Markenform lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Im Regelfall ist eine Wortmarke zwar vorzugswürdig, da diese meist einen größeren Schutzbereich hat und eine größere Flexibilität mit sich bringt. Jedoch gibt es oft auch gute Gründe für die Anmeldung einer Wort-Bildmarke.

Wie kann ich ein „Logo patentieren lassen“ oder einen „Namen patentieren lassen“?

Oft erreichen uns z.B. Anfragen, wie man eine Marke patententiert oder einen Namen oder ein Logo patententieren lassen kann. Da ein Patentschutz nur für technische Erfindungen möglich ist, ist diese Formulierung nicht ganz korrekt. Zwar kann ein Logo oder ein Name nicht vom Patentschutz erfasst werden, doch gibt es hierfür z.B. über den Markenschutz oder teils auch den Designschutz / Geschmacksmusterschutz Möglichkeiten, einen Logoschutz bzw. Namensschutz zu erreichen.

Was kann nicht von einer Deutschen Marke geschützt werden?

Gemäß § 3 Abs. 2 MarkenG können solche Zeichen nicht als Marke von einer Markeneintragung in Deutschland geschützt werden, die ausschließlich aus Formen (Designschutz / Geschmacksmusterschutz) oder anderen charakteristischen Merkmalen bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt sind, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind (Patentschutz bzw. Gebrauchsmusterschutz) oder die der Ware einen wesentlichen Wert verleihen.
Wenn es allein um den Schutz einer optischen Gestaltung oder einer technischen Erfindung geht, kommt also ein Design / Geschmacksmuster bzw. ein Patent oder Gebrauchsmuster in Betracht.

Was ist vom Markenschutz ausgeschlossen?

Nach § 8 MarkenG sind z.B. Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen, wenn ihnen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, wenn sie ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können, wenn sie ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind, oder wenn sie Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten.

Welcher örtliche Schutzbereich gilt für eine deutsche Marke? Wo ist diese geschützt?

Eine eingetragene deutsche Marke bzw. eine deutsche Markeneintragung ist allein im Bereich der Bundesrepublik Deutschland registriert. Soll eine Marke neben Deutschland auch in anderen Ländern geschützt sein, so ist dort separat ein Schutz zu beanspruchen – was oft über eine Internationale Marke möglich ist. Wenn neben Deutschland auch EU-Nachbarländer wie Österreich, Frankreich, Tschechien oder die Niederlande etc. geschützt werden sollen, so empfiehlt sich meistens die Anmeldung einer „EU-Marke“, die bei erfolgreicher Registrierung Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt.

Welche Vorteile bringt eine Markenregistrierung?

Eine registrierte Marke schafft ein Monopolrecht und ermöglicht das Vorgehen gegen Nachahmer. Außerdem kann eine eingetragene Marke beispielsweise in der Werbung herausgestellt werden (z.B. mit dem Zeichen „R-im-Kreis“ ® oder mit dem Hinweis auf eine „registrierte Marke“). Zudem können an einer geschützten Marke auch Lizenzen vergeben werden.

Was kostet der Markenschutz in Deutschland? Welche Kosten fallen für eine deutsche Markenregistrierung an?

Die Kosten der Markenanmeldung in Deutschland richten sich nach dem jeweils gewünschten Leistungsumfang. Diese setzen sich aus den Amtsgebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) (sowie ggf. unserem Honorar bei entsprechender Beauftragung) zusammen. Die Amtsgebühr für die Anmeldung einer Marke in Deutschland in bis zu 3 Klassen beläuft sich derzeit bei einer elektronischen Anmeldung auf 290 €. Für jede weitere Klasse ab der 4. Klasse kommen zusätzlich 100 € hinzu.

 

Übersicht Amtsgebühren Markenanmeldung Deutschland:

Markenschutz Deutschland Kosten

Kann ich eine deutsche Marke selbst anmelden? Ist eine Markenanmeldung ohne Patentanwalt / Rechtsanwalt möglich?

Im Grunde können Sie eine deutsche Marke zwar auch selbst anmelden. Falls Sie dies tatsächlich vorhaben, sollten Sie sich aber unbedingt mit den Voraussetzungen und Anforderungen des deutschen Markenrechts vertraut machen. Nicht selten scheitern derartige Anmeldungen aufgrund offensichtlicher Fehler. Durch vergleichsweise niedrige Anwaltsgebühren können oft teure Probleme und viel Ärger vermieden werden. Zudem ist für die Anmeldung eine Adresse in Deutschland erforderlich.

Warum sollte ich eine Marke in Deutschland nicht selbst anmelden?

Bei der Anmeldung einer Marke kommt es auf die Details an. Anmeldungen von „Laien“ zielen häufig auf einen zu engen oder zu weiten Schutzumfang ab und schützen oft nicht das, was tatsächlich geschützt werden soll. Außerdem gibt es verschiedenste absolute Schutzhindernisse, die zu Beanstandungen (vorläufigen Zurückweisungen) und letztlich auch Zurückweisungen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) führen können. Zwar kann eine Beanstandung oft nicht mit endgültiger Sicherheit ausgeschlossen werden, doch kann ein erfahrener Anwalt auf mögliche Schwierigkeiten im Vorfeld hinweisen und mögliche Alternativen vorschlagen.

Bekomme ich die Amtsgebühren des deutschen Markenamtes zurückerstattet, wenn die Anmeldung der deutschen Marke nicht erfolgreich war?

Eine Rückerstattung von Amtsgebühren durch das Deutsche Patent- und Markenamt in München erfolgt in solchen Fällen leider nicht. Diese Gebühr wird aufgrund der bis dahin erfolgten Bearbeitung der Anmeldung, u.a. für die Prüfung auf mögliche Schutzhindernisse, einbehalten.

Kann ich die angemeldete Marke in Deutschland nachträglich noch ändern? Oder kann ich den Schutz meiner Marke nach der Registrierung erweitern?

Die Markenform selbst kann nach der Markenanmeldung oder der Markenregistrierung in Deutschland nicht mehr geändert werden. Lediglich eine Einschränkung oder Präzisierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist noch möglich. Erweiterungen des Markenschutzes – etwa auf weitere Klassen – sind nach der Anmeldung nur über eine neue Markenanmeldung umsetzbar.

Prüft das Deutsche Patent- und Markenamt auf andere Marken von Dritten?

Nein, nach deutschem Markenrecht ist keine Prüfung auf ältere Rechte von Dritten vorgesehen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) trägt eine Marke also ohne entsprechende Überprüfung oder Markenrecherche ein. Dies kann zu Konflikten mit diesen Markeninhabern – wie Widersprüchen und oft teuren Abmahnungen – führen. Durch die angebotene „Verfügbarkeitsrecherche“ nach identischen oder ähnlichen Zeichen kann das Risiko von Problemen reduziert werden.

Wie ist der Ablauf einer Markenregistrierung in Deutschland (bei unserer Mitwirkung) und wie ist die Dauer bis zur Registrierung einer deutschen Marke?

Ablauf einer Markenregistrierung in Deutschland (bei unserer Mitwirkung):

 

➔ Auftrag & Zahlung ➔ Zusammenstellung & Entwurf (ggf. Recherche) ➔ Anmeldung und Weiterleitung der Amtsgebühren nach Ihrer Freigabe ➔ Prüfung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) auf formelle Anforderungen sowie mögliche absolute Schutzhindernisse ➔

  • ➔ wenn Probleme ➔ vorläufige Zurückweisung mit Fristsetzung, um Beanstandung durch Stellungnahme an das Markenamt zu beheben ➔ wenn dies gelingt, dann wird die Prüfung fortgesetzt // wenn nicht gelingt, dann Zurückweisung und Möglichkeit, dagegen vorzugehen
  • ➔ wenn keine Probleme ➔ Registrierung der Marke und Zusendung der originalen Markenurkunde ➔ Veröffentlichung der Markenregistrierung und Beginn einer Widerspruchsfrist von 3 Monaten

(Dauer von Anmeldung bis Registrierung der Marke beim DPMA im Idealfall: zwischen 2 Wochen und 4 Monaten.)

Wie kann ich mit einer registrierten deutschen Marke werben?

Nach Eintragung der Marke dürfen Sie hierfür z.B. mit dem bekannten Symbol ® („R im Kreis“) oder auch dem Zeichen ™ (für Trademark) in Deutschland für die vom Zeichen geschützten Waren und Dienstleistungen werben. Auch ein Hinweis wie „Markenschutz in Deutschland“ o.ä. wäre zulässig, solange die Marke besteht.

Wie lange besteht Schutz für eine registrierte Marke in Deutschland?

Eine eingetragene deutsche Marke gibt – soweit keine vorherige Löschung stattgefunden hat – erst einmal Schutz für zehn Jahre (gerechnet ab dem Anmeldetag).

Wie lange kann ich eine Marke maximal schützen lassen? Was ist die maximale Schutzdauer einer Marke beim DPMA?

Nach Ablauf der erstmaligen Schutzdauer von zehn Jahren kann das Zeichen beim Deutschen Patent- und Markenamt jeweils für weitere zehn Jahre beliebig oft verlängert werden.

Muss ich eine deutsche Marke benutzen? Besteht eine Benutzungspflicht für eine geschützte Marke in Deutschland?

Ja, eine deutsche Marke muss ernsthaft und im eingetragenen Umfang benutzt werden („Benutzungszwang“), da sie sonst gelöscht werden kann. In Deutschland gibt es jedoch eine sog. Benutzungsschonfrist. Das bedeutet, dass der Inhaber ab dem Ablauf der Widerspruchsfrist bzw. dem Ende eines Widerspruchsverfahrens fünf Jahre Zeit hat, die Marke selbst oder über Dritte (etwa durch Lizenzen) ernsthaft zu benutzen.