Internationaler Patentschutz: Internationales Patent anmelden bei der WIPO (PCT-Anmeldung / „Weltpatent“)

Für international tätige Unternehmen reicht ein Patentschutz in Deutschland oder Europa oft nicht aus. Der Schutz wird daher häufig auch auf andere Länder, z.B. über eine Internationale Patentanmeldung (PCT-Anmeldung) bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, erweitert, um über einen Internationalen Patentschutz eine Art Weltpatent aufzubauen.

Wenn Sie also z.B. bereits eine deutsche Patentanmeldung, eine EP-Patentanmeldung oder ein deutsches Gebrauchsmuster eingereicht oder registriert haben, unterstützt unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Patentanwalt (European Patent, Trademark and Design Attorney) sowie Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Sie gerne, wenn Sie eine Internationale Patentanmeldung tätigen möchten.

Gerne sind wir Ihnen auch bei weiteren Anmeldungen der technischen Erfindung (z.B. in anderen Ländern oder Regionen) behilflich:

Durch den Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, kurz Patentzusammenarbeitsvertrag oder PCT, kann eine Internationale Patentanmeldung bei der WIPO mit Gültigkeit in über 150 Vertragsstaaten (z.B. in den USA, der Schweiz, Russland, China, Japan, Südkorea, Indien, Australien, Brasilien etc.) für einen internationalen Patentschutz erreicht werden, ohne dass zunächst lokale Anwälte eingeschaltet werden müssen. Bei einer Patentanmeldung innerhalb von höchstens 12 Monaten nach dem Anmeldetag / Einreichungstag der ursprünglichen Anmeldung kann deren Priorität beansprucht werden, um quasi den Anmeldetag beizubehalten.

 

Wenn Sie ein Internationales Patent anmelden oder eine Internationale Patentanmeldung durchführen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Patentanwalt (Deutscher Patentanwalt / Europäischer Patentvertreter) auf und teilen uns Ihre bestehende Patentanmeldung bzw. Gebrauchsmusteranmeldung mit. Wir können Ihnen dann nähere Informationen zu den Kosten für ein Internationales Patent mitteilen.

Ablauf einer Internationalen Patentanmeldung (PCT-Anmeldung) bei der WIPO („Weltpatent“):

Erstanmeldung (Prioritätsanmeldung), z.B. deutsche oder europäische Patentanmeldung bzw. deutsches Gebrauchsmuster ➔ Einreichung einer PCT-Anmeldung unter Beanspruchung der Priorität der Erstanmeldung ➔ Erstellung eines Internationalen Rechercheberichts ➔ optional: Internationale Prüfung ➔ Nationalisierung / Regionalisierung der PCT-Anmeldung in den gewünschten Ländern innerhalb von 30 bzw. 31 Monaten ab dem Anmeldetag der Erstanmeldung

Die Prüfungsverfahren werden dann auf nationaler bzw. regionaler Ebene durchgeführt, d.h. mit der PCT-Anmeldung kauft man sich im Wesentlichen Zeit für das weitere Vorgehen. So kann die Entscheidung, ob die Schutzrechtsanmeldung auch in anderen Ländern weitergeführt werden soll, von 12 Monaten auf 30 bzw. 31 Monate verlängert werden. Zudem erhält man einen Internationalen Recherchebericht als (weitere) Entscheidungsgrundlage.

Aus der hier verlinkten Übersicht der WIPO können Sie die aktuellen Mitgliedsländer der Internationalen Patentanmeldung ersehen, welche von einer PCT-Anmeldung umfasst sind.

Auch bei Patentanmeldungen in weiteren Ländern außerhalb des Systems der Internationalen Patentanmeldung können wir Sie unterstützen und beispielsweise bei der Auswahl geeigneter Experten aus unserem internationalen Kollegennetzwerk helfen und ein Angebot für Sie einholen. Kontaktieren Sie uns einfach dazu!