Internationaler Markenschutz: Internationale Marke anmelden bei der WIPO („Weltmarke“ / IR-Marke)

Für global tätige Unternehmen ist ein Markenschutz in Deutschland oder Europa (bzw. der Europäischen Union / EU) oft nicht ausreichend. Der Schutz wird daher häufig auch auf andere Länder, z.B. über eine Internationale Markenanmeldung (IR-Marke) bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, erweitert, um eine Art „Weltmarke“ aufzubauen oder eine möglichst weltweite Markeneintragung zu erhalten. Über dieses System der IR-Marke ist ein beinahe weltweiter Markenschutz möglich.

Wenn Sie also bereits eine deutsche Marke oder eine EU-Marke angemeldet oder registriert haben und Sie als Markenanmelder Ihren Sitz/Wohnort in der Europäischen Union haben, unterstützen wir Sie gerne, wenn Sie eine Internationale Marke anmelden bzw. einen Internationalen Markenschutz bei der WIPO möchten.

Durch das System der Internationalen Marke nach dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) bzw. dem Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (PMMA) kann ein Internationaler Markenschutz bei der WIPO in über 120 Ländern (z.B. in den USA, der Schweiz, Russland, China, Japan, Südkorea, Indien, Australien, Brasilien etc.) beansprucht werden, ohne dass zunächst lokale Anwälte eingeschaltet werden müssen. Bei einer Markenanmeldung innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung der Basismarke kann deren Priorität beansprucht werden, um den Anmeldetag beizubehalten. Aber auch später kann der Internationale Markenschutz beantragt oder ausgedehnt bzw. erweitert werden.

Wenn Sie Interesse an der Anmeldung einer Internationalen Marke haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit „Markenanwalt“ (Patentanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) auf und teilen uns Ihre bestehende Basismarke sowie das oder die relevanten Länder für den gewünschten Schutzumfang mit.

Ablauf einer Internationalen Markenanmeldung bei der WIPO (IR-Marke):

„Basismarke“ (Anmeldung / Eintragung) z.B. deutsche Marke oder EU-Marke ➔ Antrag auf Internationale Marke über das Markenamt der Basismarke sowie Zahlung der entsprechenden Gebühren ➔ Weiterleitung der Anmeldung an die WIPO und Prüfung formeller Voraussetzungen ➔ Wenn keine Beanstandung der WIPO: Erteilung der Internationalen Markenurkunde sowie Weiterleitung der Anmeldung an nationale Markenämter: Dort Prüfung und im Idealfall Erteilung samt Eintragungsbestätigung / Urkunde (in manchen Ländern erst nach Zahlung weiterer Gebühren) (ggf. zuvor noch Beanstandungen oder Widersprüche, die zu überwinden sind)

Aus der hier verlinkten Übersicht der WIPO können Sie die aktuellen Mitgliedsländer der Internationalen Marke ersehen, in die Ihre Marke dann ausgedehnt werden kann und uns die für Sie interessanten Länder mitteilen.

Auch bei Markenanmeldungen in weiteren Ländern außerhalb des Systems des Internationalen Markenschutzes können wir für Sie den Kontakt zu unserem internationalen Kollegennetzwerk herstellen und ein Angebot für Sie einholen. Kontaktieren Sie uns einfach dazu!