Markenschutz Schweiz: Schweizer Marke anmelden
zum Festpreis / Markenregistrierung

Eine Schweizer Markenanmeldung ist ein wichtiger Schritt, wenn ein Unternehmen in der Schweiz tätig ist. Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine Markeneintragung bzw. einen Markenschutz in der Schweiz zu erhalten! Wenn es dabei keine Probleme mit dem Markenamt oder mit Dritten gibt, erhalten Sie eine Markeneintragung / registrierte Marke in der Schweiz mit unserer Unterstützung bereits ab einem kostengünstigen Anwaltshonorar (Festpreis) von 300 € (zzgl. Amtsgebühren des „Schweizer Markenamtes“ / „Schweizer Patentamts“ / Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum – IGE / IPI in Bern). Dies erfasst u.a. die Schweizer Markenanmeldung (online) sowie (im Idealfall) auch die Markenregistrierung im Markenregister beim Markenamt der Schweiz (IGE). Gerne können Sie uns kontaktieren oder sich hier zu unserem Leistungsangebot für die Markenanmeldung in der Schweiz informieren.

Die Anmeldung wird in unserer Kanzlei in Deutschland von unserem „Markenanwalt“ (European Trademark Attorney), also Patentanwalt (European Patent, Trademark and Design Attorney) bzw. Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) betreut und vorgenommen.

Auch bei der Markenanmeldung in anderen Ländern oder Regionen sind wir Ihnen gerne behilflich:

Der Markenschutz in der Schweiz kann z.B.
folgende Markentypen bzw. Markenarten umfassen:

1. Zweidimensionale Marken (2D-Marken) als häufigster Markentyp

  • Wortmarke: Produktname, Markenname oder Namen (z.B. Firmennamen) registrieren bzw. Slogans eintragen
  • Bildmarke: Logoschutz / Logo schützen lassen
  • Kombinierte Marke („Wort-Bildmarke“): Kombination aus Logoschutz und Namensschutz (z.B. Firmenlogo)
  • Farbmarke: Schutz einer Farbe für ein bestimmtes Angebot

2. Dreidimensionale Marken (3D-Marken): Schutz für die charakteristische Form eines Erzeugnisses oder einer Verpackung

3. Akustische Marken z.B. Schutz von Tonfolgen

Unsere Leistungsangebote für die Anmeldung Ihrer Marke (Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bildmarke) in der Schweiz:

Basic
Standard
Premium
Pakete
Basic
Standard (Unser Bestseller!)
Premium (Sicherste Variante)
Unser Flatrate-Angebot (pauschales Honorar / Festpreis) für Vorbereitung und Durchführung der Anmeldung ohne versteckte Kosten

300 € für bis zu 3 Klassen (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)

450 € für bis zu 3 Klassen (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)

800 € für bis zu 3 Klassen (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)

Amtsgebühren des IGE

350 CHF (von uns berechnet mit 380 € inkl. Bank- und Wechselkursgebühren) (bei einer elektronischen Anmeldung in bis zu 3 Klassen) (weitere Klassen führen zu zusätzlichen Gebühren)

350 CHF (von uns berechnet mit 380 € inkl. Bank- und Wechselkursgebühren) (bei einer elektronischen Anmeldung in bis zu 3 Klassen) (weitere Klassen führen zu zusätzlichen Gebühren)

350 CHF (von uns berechnet mit 380 € inkl. Bank- und Wechselkursgebühren) (bei einer elektronischen Anmeldung in bis zu 3 Klassen) (weitere Klassen führen zu zusätzlichen Gebühren)

Besonderheiten des Angebots

Anmeldung der Marke nach Ihren Vorgaben (z.B. Verwendung Ihrer Markenform sowie Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, ohne Markenrecherche in Markenregistern) (Achtung: Wenn Sie hier nicht selbst recherchiert haben, besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sich Drittmarkeninhaber identischer oder ähnlicher Zeichen an der Markenanmeldung gestört fühlen) → Für alle, die schon wissen, was sie möchten

Beratung zu Anmeldestrategie, Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach Ihren Vorgaben sowie Recherche nach (erweitert) identischen Wortmarken (Achtung: Ohne Recherche nach ähnlichen Marken besteht ein gewisses Risiko, dass sich Drittmarkeninhaber identischer oder ähnlicher Zeichen an der Markenanmeldung gestört fühlen) → Guter Kompromiss, um gröbste Fehler zu vermeiden

Beratung zu Anmeldestrategie, Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach Ihren Vorgaben sowie Recherche nach identischen und ähnlichen Wort- oder Bildbestandteilen (hierdurch kann das Konfliktrisiko reduziert werden) → Für alle, die mehr Sicherheit möchten

Mehr erfahren zum Leistungsumfang
Pakete
Basic
Standard (Unser Bestseller!)
Premium (Sicherste Variante)
Betreuung der Markenanmeldung durch (deutschen) Patentanwalt oder (deutschen) Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Beratung bzgl. Anmeldestrategie für einen optimalen Schutz (bei Bedarf)

(Anmeldung nach Ihren Vorgaben)

Erstellung eines angepassten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses durch Spezialisten

(Anmeldung nach Ihren Vorgaben)

Schutzfähigkeitsprüfung der Marke durch einen unserer spezialisierten (deutschen) Anwälte (Prüfung auf offensichtliche absolute Schutzhindernisse nach dem Schweizer Markenschutzgesetz (MSchG) zur Erhöhung der Eintragungschancen und zur Vermeidung von möglichen Problemen)
Bei Wort-Bildmarkenanmeldungen und Bildmarkenanmeldungen: Recherche nach identischen und ähnlichen Bildbestandteilen registrierter Marken mit Schutz in der Schweiz sowie Hinweis auf mögliche Risiken

bei Wortmarken- und Bildmarkenanmeldungen (Achtung: Bei Wort-Bildmarkenanmeldung lediglich Ähnlichkeitsrecherche nach Wort- oder Bildbestandteil. Bei einer Recherche nach beiden Markenelementen Preis auf Anfrage)

Bei Wortmarkenanmeldungen und Wort-Bildmarkenanmeldungen: Ähnlichkeitsrecherche nach ähnlichen Wortbestandteilen mit Schutz in der Schweiz sowie ggf. Hinweis auf mögliche Risiken

bei Wortmarken- und Bildmarkenanmeldungen (Achtung: Bei Wort-Bildmarkenanmeldung lediglich Ähnlichkeitsrecherche nach Wort- oder Bildbestandteil. Bei einer Recherche nach beiden Markenelementen Preis auf Anfrage)

Bei Wortmarkenanmeldungen und Wort-Bildmarkenanmeldungen: Erweiterte Identitätsrecherche nach identischen / quasi-identischen Wortbestandteilen registrierter Marken mit Schutz in der Schweiz sowie ggf. Hinweis auf mögliche Risiken
Abstimmung und Koordination der Anmeldung mit Ihnen
Korrespondenz per E-Mail / Telefon zur Abklärung der Anmeldung
Vorbereitung der Anmeldeunterlagen
Beanspruchung der Priorität, wenn Sie uns entsprechende Dokumente der Originalanmeldung auf Deutsch vorlegen
Elektronische Markenanmeldung online (ermöglicht schnellere Bearbeitung)
Einreichungsbericht mit Hinweisen
Weiterleitung der Amtsgebühren an das IGE (nach Ihrer Zahlung)
Übermittlung der Eintragungsbescheinigung (elektronische Version)
Hinweis auf relevante Fristen (z.B. für Nachanmeldungen, Verlängerung)
FlatRateIP-Angebot

300 € für bis zu 3 Klassen (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)

450 € für bis zu 3 Klassen (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)

800 € für bis zu 3 Klassen (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)

Optionale Zusatzleistungen

„Express-Prüfung“ der Anmeldung durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum: Für zusätzlich 400 CHF (berechnet mit 435 €) Amtsgebühren sowie 100 € Honorar beantragen wir eine beschleunigte Prüfung der Markenanmeldung beim „Schweizer Markenamt“ (IGE). Die Zahlung der Expressgebühr führt zu einer beschleunigten Markenprüfung und hat den Vorteil, dass die Markenregistrierung – falls es keine Beanstandung gibt – schneller vorgenommen wird.

Express-Bearbeitung“ Ihres Auftrags durch Anwalt: Für ein Zusatzhonorar von 100 € melden wir Ihre Marke nach Auftragserteilung und Zahlung sowie Vorliegen der Voraussetzungen (einschließlich Beratung und Vorbereitung der Anmeldung) an Werktagen (Mo.-Fr.) binnen 24 Stunden an, was bei sehr zeitkritischen Anmeldungen empfehlenswert sein kann. (Die reguläre Bearbeitungszeit für Markenanmeldungen kann mehrere Werktage betragen.)

Markenüberwachung Schweiz: Überwachung des zentralen Elements des Zeichens (Wort oder Bild) in der Schweiz für ein Jahr in einer Klasse: 310 € (weitere Klassen auf Anfrage). (Sind bei einer Wort-Bildmarke beide Elemente zu überwachen, dann erhöht sich der Preis.) Der angebotene Preis beinhaltet die externen Datenbankgebühren sowie unser Honorar für die Sichtung und den Bericht relevanter Treffer. Ein Vorgehen gegen möglicherweise kollidierende Anmeldungen (z.B. im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens) führt zu weiteren Kosten.

Mehrfachanmeldung (v.a. bei den Paketen „Standard“ und „Premium“): Wenn Sie mehr als eine Schweizer Marke mit Übereinstimmungen zu bestehenden Marken oder eine Wortmarke sowie eine Bildmarke (Logoschutz) mit identischem Verzeichnis zugleich anmelden möchten, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot, wenn der Umfang der Anmeldungen feststeht.

Häufige Fragen im Zusammenhang mit dem Markenschutz in der Schweiz:

Was kann durch eine Marke nach Schweizer Markenrecht geschützt werden?

Nach Artikel 1 Markenschutzgesetz (MSchG) ist eine Marke ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies können insbesondere Wörter ( Wortmarke), Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, Abbildungen ( Bildmarke / Logoschutz, Wort-Bildmarke), dreidimensionale Formen ( 3D-Marke) oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farben ( Farbmarke) sein.

Was kann nicht von einer Schweizer Marke geschützt werden? Was ist vom Markenschutz in der Schweiz ausgeschlossen?

Gemäß Artikel 2 MSchG sind solche Zeichen vom Markenschutz in der Schweiz ausgeschlossen, die Gemeingut sind, es sei denn, dass sie sich als Marke für die Waren oder Dienstleistungen durchgesetzt haben, für die sie beansprucht werden sowie Formen, die das Wesen der Ware ausmachen ( Designschutz / Geschmacksmusterschutz), und Formen der Ware oder Verpackung, die technisch notwendig sind ( Patentschutz). Außerdem können irreführende Zeichen und solche, die gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen, nicht als Schweizer Marke geschützt werden.

Welcher örtliche Schutzbereich gilt für eine Schweizer Marke? Wo ist diese geschützt?

Eine eingetragene Schweizer Marke ist alleine im Bereich der Schweiz geschützt. Wenn Sie eine Marke neben der Schweiz auch in anderen Ländern Europas (z.B. Deutschland, Österreich oder Liechtenstein) schützen möchten, so ist dort separat ein Schutz zu beanspruchen – was z.B. auch über eine Internationale Marke möglich ist. Falls neben Deutschland und Österreich auch weitere Nachbarländer wie Frankreich oder Italien etc. geschützt sein sollen, ist die Anmeldung einer „EU-Marke“ empfehlenswert, die bei erfolgreicher Registrierung Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt.

Was kostet der Markenschutz in der Schweiz? Welche Kosten fallen für eine Schweizer Markenregistrierung bzw. Markenhinterlegung an?

Die Kosten der Markenanmeldung bzw. Markenhinterlegung in der Schweiz richten sich nach dem jeweils gewünschten Leistungsumfang. Diese setzen sich aus den Amtsgebühren des „Schweizer Markenamtes“ (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum – IGE / IPI) (sowie ggf. unserem Honorar bei entsprechender Beauftragung) zusammen. Die Amtsgebühr für die Anmeldung einer Marke in der Schweiz in bis zu 3 Klassen beläuft sich bei einer elektronischen Anmeldung auf 350 Schweizer Franken (CHF). Für jede weitere Klasse ab der 4. Klasse kommen zusätzlich 100 Schweizer Franken (CHF) hinzu.

Kann ich eine Schweizer Marke selbst anmelden? Ist eine Markenanmeldung in der Schweiz ohne Patentanwalt / Rechtsanwalt möglich?

Zwar kann eine Schweizer Marke im Grunde auch selbst angemeldet werden. Wenn Sie dies jedoch planen, empfiehlt es sich, dass Sie sich im Detail mit den Voraussetzungen und Anforderungen des Markenrechts vertraut machen. Relativ häufig scheitern derartige Anmeldungen aufgrund leicht vermeidbarer und offenkundiger Fehler. Durch verhältnismäßig niedrige Anwaltsgebühren können oft Ärger und teure Probleme vermieden werden. Zudem ist für die Anmeldung eine Zustellungsanschrift in der Schweiz erforderlich.

Warum sollte ich eine Marke in der Schweiz nicht selbst anmelden?

Auch bei einer Schweizer Markenanmeldung kommt es auf Details an. Anmeldungen von „Nicht-Spezialisten“ zielen häufig auf einen zu engen oder zu weiten Schutzumfang ab und schützen oft nicht das, was tatsächlich geschützt werden soll. Außerdem gibt es verschiedenste absolute Schutzhindernisse, die zu Beanstandungen und letztlich auch Zurückweisungen des „Schweizer Markenamts“ / Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) führen können. Zwar kann eine Beanstandung auch bei entsprechender Beratung nicht vollständig ausgeschlossen werden, doch kann ein erfahrener Anwalt auf mögliche Schwierigkeiten im Vorfeld hinweisen und ggf. Alternativen vorschlagen.

Bekomme ich die Amtsgebühren des Schweizer Markenamtes zurück, wenn die Anmeldung der Marke nicht erfolgreich war?

Eine Rückerstattung von Amtsgebühren durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum erfolgt leider nicht. Aufgrund der bis dahin erfolgten Bearbeitung der Anmeldung, u.a. die Prüfung auf mögliche Schutzhindernisse, werden diese Gebühren vom IGE einbehalten.

Kann ich die angemeldete Schweizer Marke nachträglich noch ändern? Oder kann ich den Schutz meiner Marke nach der Registrierung erweitern?

Bei einer Schweizer Markenanmeldung besteht die Möglichkeit, allfällige Mängel ohne zusätzliche Kosten zu beheben (z. B. die Marke zu ändern). Auch kann die Marke nach der Hinterlegung ersetzt oder in wesentlichen Teilen geän­dert oder das Verzeichnis der Waren und Dienstlei­stungen erweitert werden. In diesem Fall kommt es jedoch zu einer Verschiebung des Anmeldedatums und als neues Hinterlegungsdatum gilt der Tag, an dem diese Änderungen eingereicht werden.

Prüft das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum auf andere Marken von Dritten?

Nein, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) prüft im Eintragungsverfahren gerade nicht, ob der Markenanmeldung ältere Marken­ oder Firmenrechte entgegenstehen. Dies kann zu Konflikten mit den Inhabern dieser Rechte – wie Widersprüchen und Abmahnungen – führen. Markenrecherchen nach identischen oder ähnlichen Zeichen und Recherchen im Handelsregister sind daher Sache des Hinterlegers.

Wie ist der Ablauf einer Markenregistrierung in der Schweiz (bei unserer Mitwirkung)?

Ablauf einer Markenregistrierung in der Schweiz (bei unserer Mitwirkung):

 

➔ Auftrag & Zahlung ➔ Zusammenstellung & Entwurf (ggf. Recherche) ➔ Hinterlegung der Marke / Anmeldung und Weiterleitung der Amtsgebühren nach Ihrer Freigabe ➔ Eingangsprüfung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) sowie formelle und materielle Prüfung (z.B. auf mögliche absolute Schutzhindernisse) ➔

  • ➔ wenn Probleme ➔ vorläufige Zurückweisung mit Fristsetzung, um Beanstandung durch Stellungnahme an das Markenamt zu beheben ➔ wenn dies gelingt, dann wird die Prüfung fortgesetzt // wenn nicht gelingt, dann Zurückweisung und Möglichkeit, dagegen vorzugehen
  • ➔ wenn keine Probleme ➔ nationale Eintragung der Marke und Publikation sowie Zusendung der Eintragungsbescheinigung ➔ Beginn einer Widerspruchsfrist von 3 Monaten

(Dauer von Anmeldung bis Registrierung der Marke beim IGE im Idealfall: zwischen ein paar Tagen und einigen Monaten.)

Wie kann ich mit einer registrierten Schweizer Marke werben?

Nach Eintragung der Marke dürfen Sie z.B. mit dem bekannten Symbol ® („R im Kreis“) (als Hinweis auf eine registrierte Marke in der Schweiz) für die vom Zeichen geschützten Waren und Dienstleistungen werben. Auch eine Angabe wie „registrierte Schweizer Marke“ o.ä. wäre als fakultativer Hinweis zulässig, solange die Marke existent ist. Ein Missbrauch kann hier jedoch strafbar sein.

Wie lange besteht Schutz für eine registrierte Marke in der Schweiz?

Eine eingetragene Schweizer Marke gibt – soweit keine vorherige Löschung stattgefunden hat – erst einmal Schutz für zehn Jahre ab dem Hinterlegungsdatum.

Wie lange kann ich eine Marke in der Schweiz maximal schützen lassen? Was ist die maximale Schutzdauer einer Marke beim IGE?

Nach Ablauf der erstmaligen Schutzdauer von zehn Jahren kann das Zeichen beim „Schweizer Markenamt“ / Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) jeweils für weitere zehn Jahre beliebig oft verlängert werden.

Muss ich eine Schweizer Marke benutzen? Besteht eine Benutzungspflicht für eine geschützte Marke in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es für registrierte Marken die Pflicht, diese zu benutzen. So besteht nach Ablauf einer fünfjährigen Schonfrist eine Gebrauchspflicht der Marke im Zusammenhang mit den im Register eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Findet während eines ununterbrochenen Zeitraums von mehr als fünf Jahren keine ernsthafte Benutzung statt, kann jeder beim IGE deren Löschung verlangen.