„Ideenschutz-Abfrage“ („IP Scan“): Wie kann ich meine Idee schützen
lassen? Mit welchem Schutzrecht kann ich meine Erfindung in
Deutschland absichern?

Mit unserer „Ideenschutz-Abfrage“ („IP Scan“) möchten wir Ihnen eine Orientierung geben, wie Sie Ihre Idee oder Erfindung optimal in Deutschland schützen können, um diese zu nutzen und beispielsweise Lizenzen zu vergeben. Bereits nach wenigen Klicks erhalten Sie eine erste Einschätzung, welche Schutzrechte jeweils in Frage kommen. Hierbei erfolgt eine Auswertung u.a. zwischen Patentschutz, Gebrauchsmusterschutz, Markenschutz, Designschutz / Geschmacksmusterschutz sowie dem Schutz über das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht.
Unser Angebot soll eine automatisierte digitale, kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zur Schutzfähigkeit oder entsprechenden Schutzmöglichkeiten Ihrer Idee liefern. Sie ersetzt jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall, welche separat beauftragt werden kann.

1
Auswahl der für Sie passenden Idee aus der Liste
2
Abfrage weiterer Punkte
3
(Unverbindliches) Ergebnis der automatischen Auswertung
4
Zur Anmeldung mit weiteren Informationen

Optional: Detailprüfung durch spezialisierten Anwalt

Wichtig:
Man muss das „Rad nicht neu erfinden“. Viele Schutzrechtsanmeldungen betreffen heutzutage Weiterentwicklungen oder Verbesserungen von bestehenden Angeboten. Umso wichtiger ist es für einen Erfinder zu erfahren und prüfen zu lassen, welche Schutzmöglichkeiten es für die jeweilige Idee gibt.

Achtung – Thema: „Neuheit“:
Bei den meisten Schutzrechten ist es erforderlich, dass diese „neu“ sind. Dies bedeutet, dass die Idee zuvor nicht veröffentlicht und idealerweise auch vom Erfinder selbst noch niemandem mitgeteilt wurde. Für manche Rechte gibt es zwar eine Neuheitsschonfrist. Bei Patenten sind die Anforderungen jedoch besonders streng, so dass hier der Grundsatz „erst anmelden, dann veröffentlichen“ – bzw. zuvor Schutzmöglichkeiten prüfen lassen – gilt. Oft sind auch der Zeitfaktor bzw. eine schnelle Reaktion entscheidend, um Dritten zuvorzukommen und sich das Recht zu sichern. Falls tatsächlich vor einer Anmeldung mit anderen über die Erfindung gesprochen werden soll, empfiehlt sich zumindest der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung.

Hinweis zur „Ideenschutz-Abfrage“ (Disclaimer):
Diese Online-Auskunft als automatische und unverbindliche Auswertung kann Ihnen einen ersten Überblick über möglicherweise in Betracht kommende Schutzrechte geben, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Sie kann die detaillierte Prüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände sowie eine rechtliche Beratung durch einen Spezialisten (z.B. Patentanwalt oder Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) nicht ersetzen, da es in diesem Bereich oft keine abschließenden Aussagen gibt. Für eine ausführliche rechtliche Bewertung Ihres konkreten Anliegens empfehlen wir unsere Detailprüfung, bei der sich ein spezialisierter Anwalt mit Ihrer individuellen Anfrage auseinandersetzt.