Rechtsverletzungen / Abmahnungen wegen Schutzrechtsverletzung etc. („Angriff“ und „Verteidigung“) – Rechtsanwalt hilft

Eine Abmahnung findet in Deutschland normalerweise im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung im gewerblichen Rechtsschutz (z.B. bei einem „Angriff“ aufgrund einer Schutzrechtsverletzung) statt und es wird vom abmahnenden Rechtsanwalt die Abgabe einer Unterlassungserklärung / Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafenversprechen gefordert. Abmahnungen kommen etwa bei Schutzrechtsverletzungen, z.B. bei Markenrechtsverletzungen, Patentrechtsverletzungen, Gebrauchsmusterrechtsverletzungen, Designrechtsverletzungen / Geschmacksmusterrechtsverletzungen sowie im Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb / „Werberecht“) vor und stehen dabei oft auch in Verbindung mit Internet-Angeboten auf Seiten wie z.B. Amazon und Ebay.

Wir unterstützen Sie sowohl als Schutzrechtsinhaber bzw. Wettbewerber beim Vorgehen gegen Verletzer (also bei einem „Angriff“ auf Dritte), als auch dann, wenn Sie eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt oder Patentanwalt im Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht oder Wettbewerbsrecht erhalten haben und darauf angemessen reagieren möchten (also bei einer „Verteidigung“ – etwa gegen einen „Abmahnanwalt“).

Unsere Kanzlei mit Patentanwalt und Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) vertritt Mandanten bundesweit bei diesen Themen und gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung sowie Vorschläge zum möglichen weiteren Vorgehen und Informationen zu den Kosten.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie z.B. Unterstützung bei folgenden Themen benötigen:

„Angriff“: Vorgehen gegen Dritte wegen möglicher Rechtsverletzung (z.B., wenn Sie eine Abmahnung verschicken möchten)
Kontaktieren Sie uns und senden uns weitere Informationen zum Sachverhalt
Verteidigung gegen (angebliche) Verletzung / Verletzungsvorwurf (z.B., wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben)
Kontaktieren Sie uns und senden uns die Abmahnung, einstweilige Verfügung / Klage und weitere Informationen

Ihre Vorteile
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Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit über 10 Jahren Erfahrung bei der Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen
Persönliche und individuelle Beratung von einem spezialisierten Anwalt
Direkter Kontakt zum Ansprechpartner
Keine Plattform und keine „Vermittlungsprovision“!

 

Transparente Festpreis-Angebote / Pauschalpreise bei außergerichtlicher Vertretung ➔ volle Kostenkontrolle!
Rechtsanwalt und Patentanwalt in einer gemeinsamen Kanzlei!

Überblick über einzelne Leistungen:

Unsere Kanzlei mit Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, v.a. als Anwalt für Markenrecht sowie Designrecht bzw. Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht) und Patentanwalt („Markenanwalt“ / „European Patent, Trademark and Design Attorney“) kann Sie in folgenden Bereichen bei Angriff und Verteidigung bzgl. Rechtsverletzungen unterstützen (bei einer außergerichtlichen Vertretung und wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen vielfach zum Festpreis / Pauschalpreis):

Markenrecht: Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung / Verletzung von Kennzeichenrechten (bei Verwechslungsgefahr von Kennzeichen)

(z.B. bei Domainname, Unternehmenskennzeichen, deutscher Marke und „EU-Marke“ / Unionsmarke: Wortmarke, Bildmarke, Logoschutz usw.) sowie ggf. auch bei einer einstweiligen Verfügung oder Klage beim Landgericht

Designrecht: Abmahnung wegen Designverletzung / Verletzung eines Geschmacksmusters

(z.B., wenn deutsches Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster / „EU-Design“ ggf. verletzt wird) sowie ggf. auch bei einer einstweiligen Verfügung oder Klage beim Landgericht

Patentrecht / Gebrauchsmusterrecht: Abmahnung wegen Patentverletzung bzw. Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung

(z.B., wenn ggf. ein deutsches Patent oder deutsches Gebrauchsmuster verletzt wird) sowie ggf. auch bei einer einstweiligen Verfügung oder Klage beim Landgericht

Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb): Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoß gegen UWG / wettbewerbsrechtliche Vorschriften

(bei unlauteren Handlungen wie einer Irreführung) sowie ggf. auch bei einer einstweiligen Verfügung oder Klage beim Landgericht

Probleme bei Amazon

(Produktsperrungen, Sperrung einer ASIN, „Amazon Abmahnung“ etc.)  hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und teilen unserer IP-Kanzlei weitere Informationen zu dem Fall mit. Einer unserer spezialisierten Anwälte (Patentanwalt oder Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) sendet Ihnen dann zumeist je nach Konstellation und erwartetem Bearbeitungsaufwand ein individuelles Angebot für den nächsten Schritt zu.