Designschutz Deutschland (früher: Geschmacksmusterschutz): Deutsches Design
anmelden zum Festpreis / Designregistrierung

Die Anmeldung eines Designs in Deutschland (früher: Geschmacksmuster) ist ein wichtiger Schritt, um z.B. die Form eines neuen Produkts zu schützen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, einen Designschutz in Deutschland (früher: Geschmacksmusterschutz) zu erlangen! Mit unserer Unterstützung erhalten Sie ein registriertes Design in Deutschland („Design Patent“) bereits ab einem kostengünstigen Anwaltshonorar (Festpreis) von 200 € (zzgl. Amtsgebühren des Deutschen Patent- und Markenamts – DPMA). Dies erfasst u.a. eine deutsche Designanmeldung (online) sowie (im Idealfall) auch die Designregistrierung im Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder informieren Sie sich hier zu unserem Leistungsangebot, wenn Sie ein deutsches Design mit Hilfe unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei anmelden möchten, um so einen Designschutz in Deutschland zu erhalten.

Ihre Anmeldung wird von unserem „Designanwalt“ (also Patentanwalt – European Patent, Trademark and Design Attorney) bzw. Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) mit über zehn Jahren Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz mit Bearbeitung zahlreicher Designs betreut und durchgeführt.

Auch bei der Designanmeldung in anderen Ländern oder Regionen sind wir Ihnen gerne behilflich:

Der Designschutz in Deutschland (Geschmacksmusterschutz) kann etwa
folgende Erzeugnisse bzw. Muster umfassen:

  • Zweidimensionale Erscheinungsformen (2D-Designs) und dreidimensionale Erscheinungsformen (3D-Designs) definiert aus den Merkmalen Linien, Konturen, Farben, der Gestalt oder der Oberflächenstruktur
  • Beispiele: Industrielle oder handwerkliche Gegenstände wie Möbel, Gläser, Lampen, Leuchten, Alltagsgegenstände etc., einschließlich Verpackung, Ausstattung, grafische Symbole (Logoschutz) und typografische Schriftzeichen sowie Einzelteile, die zu komplexem Erzeugnis zusammengebaut werden. Auch Benutzeroberflächen von Webseiten oder Apps können hierüber geschützt werden.

Unsere Leistungsangebote für die Anmeldung Ihres Designs in Deutschland:

Basic
Standard
Pakete
Basic
Standard (Unser Bestseller!)
Unser Flatrate-Angebot (pauschales Honorar / Festpreis) für Vorbereitung und Durchführung der Anmeldung ohne versteckte Kosten

200 € für eine Designanmeldung (Angebot für weitere Designs im Rahmen einer Sammelanmeldung auf Anfrage)

330 € für eine Designanmeldung (Angebot für weitere Designs im Rahmen einer Sammelanmeldung auf Anfrage)

Amtsgebühren des DPMA

60 € (bei einer elektronischen Anmeldung von bis zu 10 Designs im Rahmen einer Sammelanmeldung) (weitere Designs führen zu zusätzlichen Gebühren)

60 € (bei einer elektronischen Anmeldung von bis zu 10 Designs im Rahmen einer Sammelanmeldung) (weitere Designs führen zu zusätzlichen Gebühren)

Besonderheiten des Angebots

Anmeldung des Designs nach Ihren Vorgaben (Verwendung Ihrer Designdarstellungen und lediglich Hinweis auf allgemeine Punkte ohne Beratung zu Anmeldestrategie für bestmöglichen Schutz sowie ohne Recherche bzgl. Schutzfähigkeit) (Achtung: Ohne Recherche nach vorbekannten Designs besteht ein gewisses Risiko, dass das Design z.B. nicht „neu“ und damit nicht rechtsbeständig ist)

→ Für alle, die schon wissen, was sie möchten

Beratung zu Anmeldestrategie (z.B. bzgl. optimaler Form für bestmöglichen Schutz), jedoch keine Recherche bzgl. Schutzfähigkeit (Achtung: Ohne Recherche nach vorbekannten Designs besteht ein gewisses Risiko, dass das Design z.B. nicht „neu“ und damit nicht rechtsbeständig ist)

→ Guter Kompromiss, um gröbste Fehler zu vermeiden

Mehr erfahren zum Leistungsumfang
Pakete
Basic
Standard (Unser Bestseller!)
Betreuung der Designanmeldung durch Patentanwalt oder Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Allgemeine Schutzfähigkeitsprüfung des Designs durch einen unserer spezialisierten Anwälte (Prüfung auf offensichtliche absolute Schutzhindernisse nach dem DesignG zur Erhöhung der Eintragungschancen und zur Vermeidung von möglichen Problemen)

(Anmeldung nach Ihren Vorgaben)

Beratung bzgl. allgemeiner Punkte der Designdarstellung

(Anmeldung nach Ihren Vorgaben)

Beratung bzgl. Anmeldestrategie, z.B. optimale Form der Abbildungen für einen möglichst umfangreichen Schutz (bei Bedarf)

(Anmeldung nach Ihren Vorgaben)

Beratung zu möglicherweise sinnvoller Sammelanmeldung (bei Vorliegen der Voraussetzungen)

(Anmeldung nach Ihren Vorgaben)

Recherche nach identischen eingetragenen Designs sowie ggf. Hinweis auf mögliche Risiken

(auf Anfrage möglich)

(auf Anfrage möglich)

Abstimmung und Koordination der Anmeldung mit Ihnen
Korrespondenz per E-Mail / Telefon zur Abklärung der Anmeldung
Vorbereitung der Anmeldung (u.a. Aufbereitung der Anmeldung samt Vorschlag für Erzeugnisangabe nach der Locarno-Klassifikation)
Beanspruchung der Priorität, wenn Sie uns entsprechende Dokumente der Originalanmeldung auf Deutsch vorlegen
Elektronische Designanmeldung online (ermöglicht schnellere Bearbeitung sowie Kostenersparnis bei den Amtsgebühren)
Einreichungsbericht mit Hinweisen
Weiterleitung der Amtsgebühren an das DPMA (nach Ihrer Zahlung)
Übermittlung der Designurkunde per Post

(nur elektronisch per E-Mail)

Hinweis auf relevante Fristen (z.B. für Nachanmeldungen, Verlängerung)
FlatRateIP®-Angebot

200 € für eine Designanmeldung (Angebot für weitere Designs im Rahmen einer Sammelanmeldung auf Anfrage)

330 € für eine Designanmeldung (Angebot für weitere Designs im Rahmen einer Sammelanmeldung auf Anfrage)

Optionale Zusatzleistungen

Erstellung professioneller technischer Zeichnung/en für die Anmeldung/en von spezialisierten Zeichnern nach Ihren Vorgaben: 150 € pro DIN A4 Seite

Express-Bearbeitung“ Ihres Auftrags durch Anwalt: Für ein Zusatzhonorar von 100 € melden wir Ihr Design nach Auftragserteilung und Zahlung sowie Vorliegen der Voraussetzungen (einschließlich Beratung und Vorbereitung der Anmeldung) an Werktagen (Mo.-Fr.) binnen 24 Stunden an, was bei sehr zeitkritischen Anmeldungen empfehlenswert sein kann. (Die reguläre Bearbeitungszeit für Designanmeldungen kann mehrere Werktage betragen.)

Sammelanmeldung (v.a. beim Paket „Standard“): Wenn Sie mehr als ein deutsches Design in einer Serie / Produktkategorie anmelden möchten (sog. Sammelanmeldung), machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot, wenn der Umfang der Anmeldungen feststeht. Über diese Möglichkeit können neben dem Gegenstand als Ganzes auch Teile davon oder spezielle Ausprägungen / Modellvarianten geschützt werden.

Häufige Fragen im Zusammenhang mit dem Designschutz in Deutschland (früher: Geschmacksmusterschutz):

Was ist ein Design? Was kann durch ein registriertes Design nach deutschem Designrecht geschützt werden?

§ 1 Nr. 1 Designgesetz (DesignG) definiert ein Design als zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt.

Welche Schutzvoraussetzungen muss ein Designschutz für ein registriertes Design in Deutschland erfüllen?

Gemäß § 2 DesignG kann ein Design geschützt werden, wenn es neu ist und Eigenart hat. Eine „Neuheit“ liegt vor, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design – also ein solches, bei dem sich die Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden – offenbart worden ist. Demgegenüber hat ein Design Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Design bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist.

Was kann nicht von einem deutschen Design geschützt werden? Bzw. was ist vom Designschutz in Deutschland ausgeschlossen?

Nach § 3 DesignG sind Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen, die ausschließlich durch deren technische Funktion bedingt sind, vom Designschutz ausgeschlossen (hierfür gibt es den Patentschutz sowie den Gebrauchsmusterschutz). Zudem sind u.a. auch solche Designs nicht möglich, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen oder sonstige Abzeichen, Embleme und Wappen von öffentlichem Interesse darstellen.

Was ist der Unterschied zwischen einem deutschen Design und einem deutschen Geschmacksmuster?

„Design“ und „Geschmacksmuster“ bezeichnen im Grunde dieselbe Art von Schutzrecht für die Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Die früher in Deutschland verwendete Bezeichnung „Geschmacksmuster“ wurde zum 01.01.2014 in „eingetragenes Design“ oder kurz „(deutsches) Design“ geändert. Der Musterschutz bzw. Geschmacksmusterschutz sollte in Deutschland daher besser als Designschutz bezeichnet werden. Wenn Sie also ein Geschmacksmuster in Deutschland anmelden möchten, ist dies tatsächlich eine Designanmeldung.

Wie kann ich mein Logo schützen bzw. ein „Logo patentieren“? Welche Möglichkeiten gibt es für den Logoschutz?

Wenn Sie Ihr Logo schützen möchten, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesen Logoschutz zu erreichen. Geht es um ein neues Logo, dann kann hierfür ein Design angemeldet werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wird das Logo schon länger genutzt und soll dieses als Herkunftshinweis verwendet werden, dann kommt alternativ oder zusätzlich auch ein Markenschutz – etwa als eine Bildmarke – in Betracht. Beide Optionen haben dabei aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtung und Anforderungen ihre Vor- und Nachteile.

Welcher örtliche Schutzbereich gilt für ein deutsches Design? Wo ist ein solches Design geschützt?

Ein eingetragenes deutsches Design ist alleine im Bereich der Bundesrepublik Deutschland registriert. Wenn ein Design neben Deutschland auch in anderen Ländern geschützt sein soll, so ist dort separat ein Schutz zu beanspruchen – was auch über ein Internationales Design möglich ist. Falls die Designs neben Deutschland auch in Nachbarländern wie Österreich, Frankreich, Polen, Tschechien oder den Niederlanden etc. geschützt sein sollen, so empfiehlt sich die Anmeldung eines „EU-Designs / Gemeinschaftsgeschmacksmusters“, das bei erfolgreicher Registrierung Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gibt.

Warum soll ich mein Design in Deutschland schützen lassen? Welche Vorteile bringt eine Designregistrierung?

Abgesehen von ein paar Ausnahmen – nach anderen Rechtsvorschriften – kann ein nicht in Deutschland geschütztes Design von Dritten nachgeahmt, kopiert und übernommen werden, ohne dass man hiergegen etwas unternehmen kann. Ein registriertes Design definiert zum einen den Schutzbereich des Designs, schafft ein Monopolrecht und ermöglicht das Vorgehen gegen Nachahmer. Außerdem kann ein eingetragenes Design beispielsweise in der Werbung herausgestellt werden. Zudem können an einem geschützten Design auch Lizenzen vergeben werden.

Was kostet der Designschutz in Deutschland? Welche Kosten fallen für eine deutsche Designregistrierung an?

Die Kosten einer Designanmeldung in Deutschland richten sich nach der Anzahl der zu schützenden Muster. Generell setzen sich die Kosten aus den Amtsgebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) (sowie ggf. unserem Honorar bei entsprechender Beauftragung) zusammen. Die Amtsgebühr für die Anmeldung für bis zu zehn Designs in Deutschland beläuft sich bei einer elektronischen Anmeldung auf 60 €. Für weitere Designs im Rahmen dieser Sammelanmeldung kommen zusätzlich 6 € Amtsgebühren je weiterem Designrecht hinzu.

 

Übersicht Amtsgebühr für Designanmeldungen in Deutschland:

Kann ich ein deutsches Design selbst anmelden? Ist eine Designanmeldung in Deutschland ohne Patentanwalt / Rechtsanwalt möglich?

Im Grunde können Sie ein deutsches Design selbst anmelden. Falls Sie dies tatsächlich machen, sollten Sie sich aber unbedingt mit den Voraussetzungen und Anforderungen des Designrechts vertraut machen. Anmeldungen von einem „Nicht-Fachmann“ können zu einer fehlerhaften bzw. im Endeffekt nutzlosen Designanmeldung führen. Zudem ist für die Anmeldung eine Adresse in Deutschland erforderlich.

Warum sollte ich ein Design in Deutschland nicht selbst anmelden?

Bei der Anmeldung eines Designs in Deutschland kommt es auf die Details an. Anmeldungen von „Laien“ zielen häufig auf einen zu engen Schutzumfang ab oder schützen oft nicht das, was tatsächlich geschützt werden soll. Um Fehler bei der Designanmeldung zu vermeiden und einen optimalen Schutz zu erhalten, kann es daher empfehlenswert sein, sich von Spezialisten in diesem Bereich beraten zu lassen.

Bekomme ich die Amtsgebühren des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zurück, wenn die Anmeldung des Designs nicht erfolgreich war?

Eine Rückerstattung von Amtsgebühren durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erfolgt leider auch dann nicht, wenn die Anmeldung – aus welchen Gründen auch immer – nicht erfolgreich war. Diese Gebühr wird wegen der bis dahin erfolgten Bearbeitung der Designanmeldung einbehalten.

Kann ich das angemeldete Design nachträglich noch ändern? Oder kann ich den Schutz meines Designs nach der Registrierung erweitern?

Die Designform selbst kann nach der Designanmeldung oder der Designregistrierung nicht mehr geändert werden. Lediglich die Rücknahme oder Löschung ist noch möglich. Abwandlungen oder Weiterentwicklungen des registrierten Designs können jedoch – bei Vorliegen der Schutzvoraussetzungen – über eine neue Designanmeldung oder im Rahmen einer Sammelanmeldung geschützt werden.

Prüft das Deutsche Patent- und Markenamt auf entgegenstehende Designs von Dritten?

Nein, nach deutschem Designrecht ist keine Prüfung auf ältere Rechte von Dritten vorgesehen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) trägt ein Design also ohne entsprechende Überprüfung ein. Dies kann dazu führen, dass auch nicht rechtbeständige Designs eingetragen und später gelöscht werden können. Zumindest eine gewisse Vorabrecherche nach entsprechendem Formenschatz kann daher sinnvoll sein.

Wie ist der Ablauf einer Designregistrierung in Deutschland (bei unserer Mitwirkung) und wie ist die Dauer bis zur Registrierung eines deutschen Designs?

Ablauf einer Designregistrierung in Deutschland (bei unserer Mitwirkung):

 

➔ Auftrag & Zahlung ➔ Zusammenstellung & Entwurf ➔ Anmeldung und Weiterleitung der Amtsgebühren nach Ihrer Freigabe ➔ Prüfung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) auf formelle Anforderungen ➔

  • ➔ wenn Probleme ➔ Beanstandung mit Fristsetzung, um diese durch Stellungnahme an das Amt zu klären ➔ wenn dies gelingt, dann wird die Prüfung fortgesetzt // wenn nicht gelingt, dann Zurückweisung und Möglichkeit, dagegen vorzugehen
  • ➔ wenn keine Probleme ➔ Registrierung des Designs und Zusendung der Designurkunde

(Dauer von Anmeldung bis Registrierung des Designs beim DPMA im Idealfall: zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten.)

Wie kann ich mit einem registrierten deutschen Design werben?

Nach Eintragung des Designs dürfen Sie hierfür z.B. mit dem Hinweis auf ein „registriertes deutsches Design“ oder „Designschutz in Deutschland“ werben.

Wie lange besteht der Designschutz für ein registriertes Design in Deutschland?

Ein eingetragenes Design gibt – soweit keine vorherige Löschung stattgefunden hat – zunächst Schutz für fünf Jahre (gerechnet ab dem Anmeldetag).

Wie lange kann ich ein Design in Deutschland maximal schützen lassen? Was ist die maximale Schutzdauer eines Designs beim DPMA?

Nach Ablauf der erstmaligen Schutzdauer von fünf Jahren kann das Design beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) um jeweils weitere fünf Jahre bis zur maximalen Schutzdauer von 25 Jahren verlängert werden.

Muss ich ein deutsches Design benutzen? Besteht eine Benutzungspflicht für ein geschütztes Design in Deutschland?

Anders als eine Marke muss ein Design in Deutschland nicht benutzt werden. Auch eine Nichtbenutzung ist daher kein Grund für eine Löschung des Designs. Eine Benutzungspflicht sowie eine Benutzungsschonfrist gibt es bei Designs nicht.