Internationaler Designschutz: Internationales Design anmelden bei der WIPO („Internationales Geschmacksmuster“)

Häufig reicht Unternehmen ein Designschutz bzw. Geschmacksmusterschutz in Deutschland oder Europa (bzw. der Europäischen Union / EU) nicht aus. Wird neben diesen Bereichen auch ein Internationaler Designschutz in anderen Ländern benötigt (z.B. in der Schweiz oder nach dem Brexit in Großbritannien / UK), so kommt eine Internationale Designanmeldung (Internationales Design / „Internationales Geschmacksmuster“) bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, in Betracht. Auch eine Sammelanmeldung von bis zu 100 Designs („Sammeldesign“) ist dabei möglich.

Anders als bei einer Internationalen Marke („IR-Marke“) ist hier kein bestehendes Design – wie etwa ein deutsches Design oder ein „EU-Design“ / Gemeinschaftsgeschmacksmuster – als Basis erforderlich und die Anmeldung kann direkt erfolgen. Gerne unterstützt Sie unser Patentanwalt bzw. Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, wenn Sie ein Internationales Design anmelden bzw. einen Internationalen Designschutz bei der WIPO möchten.

Durch das System des Internationalen Designs nach dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle kurz Haager Musterabkommen (HMA) kann ein Internationaler Designschutz bei der WIPO in über 90 Ländern (z.B. in den USA, der Schweiz, Japan, Südkorea, Russland, der Türkei etc.) beansprucht werden, ohne dass zunächst lokale Anwälte eingeschaltet werden müssen.

Wenn Sie Interesse an der Anmeldung eines Internationalen Designs haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit „Designanwalt“ (Patentanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) auf und teilen uns das oder die relevanten Länder für den gewünschten Schutzumfang mit.

Ablauf einer Internationalen Designanmeldung bei der WIPO („Internationales Design“):

Antrag auf Internationales Design direkt über die WIPO ➔ Prüfung formeller Voraussetzungen ➔ Wenn keine Beanstandung der WIPO: Erteilung der Internationalen Designurkunde ➔ Wenn keine Beanstandung des jeweiligen Markenamts: Erteilung der Eintragungsbestätigungen der beanspruchten Länder

Aus der hier verlinkten Übersicht der WIPO können Sie die aktuellen Mitgliedsländer für einen Internationalen Designschutz ersehen, in denen Sie Ihr Design oder Ihre Designs schützen können und uns die für Sie interessanten Länder mitteilen.

Bei Designanmeldungen in weiteren Ländern außerhalb des Systems des Internationalen Designschutzes – etwa im Rahmen einer sog. Prioritätsanmeldung – können wir für Sie den Kontakt zu unserem internationalen Kollegennetzwerk herstellen und ein Angebot für Sie einholen. Kontaktieren Sie uns einfach dazu!