Markenschutz „Europa“ (Europäische Union): Unionsmarke / EU Marke
anmelden zum Festpreis / Markenregistrierung
Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine Markeneintragung bzw. einen Markenschutz in Europa (bzw. in der Europäischen Union / EU) zu erhalten! Wenn es zu keinen Problemen mit dem Markenamt oder mit Dritten kommt, erhalten Sie eine Markeneintragung / registrierte Marke in der Europäischen Union (EU-Marke) mit unserer Unterstützung bereits ab einem kostengünstigen Anwaltshonorar (Festpreis) von 300 € (zzgl. Amtsgebühren des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum – EUIPO). Dies erfasst u.a. die EU Markenanmeldung (online) sowie (im Idealfall) auch die Markenregistrierung im Markenregister des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (früher: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt – HABM / OHIM) in Alicante. Gerne können Sie Kontakt mit unserer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei / „Markenkanzlei“ aufnehmen oder sich hier zu unserem Leistungsangebot für die Markenanmeldung auf europäischer Ebene / EU-Ebene informieren.
Betreut und durchgeführt wird Ihre Anmeldung von unserem „Europäischen Markenanwalt“, also Patentanwalt (European Patent, Trademark and Design Attorney) bzw. Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) mit Erfahrung aus über zehnjähriger Tätigkeit im Markenrecht und der Bearbeitung vieler unterschiedlicher Markenanmeldungen.
Auch bei der Markenanmeldung in anderen Ländern oder Regionen sind wir Ihnen gerne behilflich:
Der Markenschutz in der Europäischen Union (Unionsmarke / EU-Marke / Europäische Marke)
kann etwa folgende Markenarten umfassen:
- Wortmarke: Namen (z.B. Firmennamen, Künstlernamen) oder Markenname registrieren lassen, Produktname oder Slogans eintragen, Namen schützen lassen bzw. Markennamen schützen („Namen patentieren lassen“)
- Bildmarke: Logo schützen lassen / Logoschutz
- Wort-Bildmarke: Kombination aus Logoschutz und Namensschutz
- Farbmarke: Schutz einer Farbe für ein bestimmtes Angebot
- 3D-Marke: Schutz für die charakteristische Form eines Erzeugnisses
- …
Unsere Leistungsangebote für die Anmeldung Ihrer Marke (Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bildmarke) in der Europäischen Union (EU):
300 € für eine Klasse (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)
450 € für eine Klasse (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)
1.400 € für eine Klasse (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)
850 € (bei einer elektronischen Anmeldung in einer Klasse) (weitere Klassen führen zu zusätzlichen Gebühren)
850 € (bei einer elektronischen Anmeldung in einer Klasse) (weitere Klassen führen zu zusätzlichen Gebühren)
850 € (bei einer elektronischen Anmeldung in einer Klasse) (weitere Klassen führen zu zusätzlichen Gebühren)
Anmeldung der Marke nach Ihren Vorgaben (z.B. Verwendung Ihrer Markenform sowie Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, ohne Markenrecherche in Markenregistern) (Achtung: Wenn Sie hier nicht selbst recherchiert haben, besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sich Drittmarkeninhaber identischer oder ähnlicher Zeichen an der Markenanmeldung gestört fühlen) → Für alle, die schon wissen, was sie möchten
Beratung zu Anmeldestrategie, Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach Ihren Vorgaben sowie Recherche nach (erweitert) identischen Wortmarken (Achtung: Ohne Recherche nach ähnlichen Marken besteht ein gewisses Risiko, dass sich Drittmarkeninhaber identischer oder ähnlicher Zeichen an der Markenanmeldung gestört fühlen) → Guter Kompromiss, um gröbste Fehler zu vermeiden
Beratung zu Anmeldestrategie, Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach Ihren Vorgaben sowie Recherche nach identischen und ähnlichen Wort- oder Bildbestandteilen (hierdurch kann das Konfliktrisiko reduziert werden) → Für alle, die mehr Sicherheit möchten
(Anmeldung nach Ihren Vorgaben)
(Anmeldung nach Ihren Vorgaben)
bei Wortmarken- und Bildmarkenanmeldungen (Achtung: Bei Wort-Bildmarkenanmeldung lediglich Ähnlichkeitsrecherche nach Wort- oder Bildbestandteil. Bei einer Recherche nach beiden Markenelementen Preis auf Anfrage)
bei Wortmarken- und Bildmarkenanmeldungen (Achtung: Bei Wort-Bildmarkenanmeldung lediglich Ähnlichkeitsrecherche nach Wort- oder Bildbestandteil. Bei einer Recherche nach beiden Markenelementen Preis auf Anfrage)
300 € für eine Klasse (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)
450 € für eine Klasse (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)
1.400 € für eine Klasse (Angebot für weitere Klassen auf Anfrage)
Optionale Zusatzleistungen
„Express-Bearbeitung“ Ihres Auftrags durch Anwalt: Für ein Zusatzhonorar von 100 € melden wir Ihre Marke nach Auftragserteilung und Zahlung sowie Vorliegen der Voraussetzungen (einschließlich Beratung und Vorbereitung der Anmeldung) an Werktagen (Mo.-Fr.) binnen 24 Stunden an, was bei sehr zeitkritischen Anmeldungen empfehlenswert sein kann. (Die reguläre Bearbeitungszeit für Markenanmeldungen kann mehrere Werktage betragen.)
Markenüberwachung Europäische Union: Überwachung des zentralen Elements des Zeichens (Wort oder Bild) in der Europäischen Union (EU Marken sowie nationale Marken in den Ländern der Europäischen Union) für ein Jahr in einer Klasse: 500 € (weitere Klassen auf Anfrage). (Wenn bei einer Wort-Bildmarke beide Elemente zu überwachen sind, dann erhöht sich der Preis.) Der genannte Preis schließt die externen Datenbankgebühren sowie unser Honorar für die Sichtung und den Bericht relevanter Treffer ein. Das Vorgehen gegen möglicherweise kollidierende Anmeldungen (z.B. im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens) löst weitere Kosten aus.
Mehrfachanmeldung (v.a. bei den Paketen „Standard“ und „Premium“): Wenn Sie mehr als eine EU-Marke mit Übereinstimmungen zu bestehenden Marken oder eine Bildmarke (Logoschutz) und eine Wortmarke mit identischem Verzeichnis zugleich anmelden, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot, wenn der Anmeldeumfang feststeht.
Häufige Fragen im Zusammenhang mit dem Markenschutz in Europa (der Europäischen Union):
Nach Artikel 4 Unionsmarkenverordnung (UMV) können Unionsmarken (EU-Marken) Zeichen aller Art, insbesondere Wörter (→ Wortmarke) einschließlich Personennamen, Abbildungen (→ Bildmarke / Logoschutz, Wort-Bildmarke), Buchstaben, Farben (→ Farbmarke), die Form oder Verpackung der Ware (→ 3D-Marke) oder Klänge (→ Klangmarke / Soundmarke) sein, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden und im Register der Unionsmarken klar und eindeutig bestimmbar dargestellt werden können.
Nach Art. 7 Abs. 1 e) UMV sind nach Europäischem Markenrecht solche Zeichen von der Eintragung als EU-Marke ausgeschlossen, die ausschließlich aus der Form oder einem anderen charakteristischen Merkmal, die bzw. das durch die Art der Ware selbst bedingt ist (→ Designschutz / Geschmacksmusterschutz) oder zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist (→ Patentschutz bzw. Gebrauchsmusterschutz) oder der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Wenn Sie also nur den Schutz einer technischen Erfindung oder der optischen Erscheinung möchten, ist ein Patent oder Gebrauchsmuster bzw. ein Design / Geschmacksmuster das richtige Schutzrecht.
Weiter ist der Markenschutz in der Europäischen Union z.B. auch für solche Zeichen ausgeschlossen, die keine Unterscheidungskraft haben, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen oder die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung, dienen können.
Eine EU-Marke wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet und wird dort geprüft. Bei erfolgreicher Markenregistrierung gibt diese Marke Schutz in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Kosten einer solchen „Europa-Marke“ sind dabei deutlich niedriger, als wenn man separate Anmeldungen in den einzelnen Ländern Europas durchführen würde. Zudem ist nur eine gemeinsame Anmeldung und Prüfung nötig, was den Kontakt mit nationalen Markenämtern sowie ggf. auch die Einschaltung von Anwälten in den einzelnen Ländern erspart.
Eine registrierte Unionsmarke hat einheitliche Wirkung für die gesamte Europäische Union. Bei erfolgreicher Eintragung gibt eine „EU-Marke“ daher Schutz in allen (derzeit) 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Markenschutz besteht also in folgenden Ländern Europas: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Eine EU-Marke kostet zwar mehr als eine deutsche Marke, jedoch ist ihr Schutz überproportional größer als bei einer (nur) deutschen Marke und umfasst sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wenn Sie also nicht allein in Deutschland tätig sind und die Marke nicht nur dort, sondern auch in anderen europäischen Ländern wie z.B. Österreich, Tschechien, Frankreich, Italien, Belgien, Polen oder den Niederlanden etc. benötigen, ist eine Unionsmarke oft empfehlenswert und ein sehr interessantes Angebot.
Die Kosten der Markenanmeldung auf EU-Ebene richten sich nach dem jeweils gewünschten Leistungsumfang. Diese setzen sich aus den Amtsgebühren des Europäischen Markenamtes / Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante (sowie ggf. unserem Honorar bei entsprechender Beauftragung) zusammen. Die Amtsgebühr für die Anmeldung einer Marke in der EU für die erste Klasse beläuft sich bei einer elektronischen Anmeldung auf 850 €. Für die zweite Klasse kommen 50 € und für jede weitere Klasse ab der 3. Klasse kommen zusätzlich je 150 € hinzu.
Übersicht Amtsgebühr Markenanmeldung Europäische Union:
Grundsätzlich können Sie auch eine EU-Marke selbst anmelden, wenn Sie eine Adresse in der EU haben. Wenn Sie dies planen, ist es allerdings überaus ratsam, dass Sie die Anforderungen und Voraussetzungen des Markenrechts genau kennen. Häufig scheitern Anmeldungen ohne professionelle Unterstützung wegen leicht vermeidbarer Fehler oder sie führen später zu großen Schwierigkeiten für den Anmelder.
Auch bei einer EU-Markenanmeldung kommt es auf die Details an. So beanspruchen von „Laien“ durchgeführte Anmeldungen nicht selten einen zu engen oder zu weiten Schutzumfang und schützen oft auch nicht das, was tatsächlich geschützt werden soll. Daneben existieren auch unterschiedliche absolute Schutzhindernisse, die dann Beanstandungen und letztlich auch Zurückweisungen des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) auslösen können. Eine solche Beanstandung kann zwar auch bei professioneller Unterstützung nicht definitiv ausgeschlossen werden, doch kann ein spezialisierter Anwalt etwaige Problemfelder oft im Vorfeld erkennen und mögliche Alternativen vorschlagen.
An das Europäische Markenamt (EUIPO) bezahlte Amtsgebühren werden bei einer erfolglosen Anmeldung leider nicht zurückerstattet. Wegen der bis zu einer Zurückweisung erfolgten Bearbeitung der Anmeldung, u.a. der Prüfung auf mögliche Schutzhindernisse, wird diese Gebühr vom Markenamt einbehalten.
Nach der Markenanmeldung oder der Markenregistrierung kann die Markenform der EU-Marke nicht mehr geändert werden. Zwar ist nach der Anmeldung noch eine Einschränkung oder Präzisierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, nicht aber eine Erweiterung des Markenschutzes – etwa auf neue Klassen oder neue Angebote – möglich. Hierfür müsste dann eine neue Unionsmarke angemeldet werden.
Nein, das Markenrecht der Europäischen Union sieht keine Prüfung auf ältere Rechte von Dritten vor. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) veröffentlicht eine Marke ohne entsprechende Überprüfung auf entgegenstehende ältere Rechte. Dies kann jedoch zu Schwierigkeiten mit diesen Markeninhabern – wie Widersprüchen und teils teuren Abmahnungen – führen. Die angebotene „Verfügbarkeitsrecherche“ nach identischen oder ähnlichen Zeichen kann das Risiko von Konflikten reduzieren und einen Überblick über vorhandene Drittmarken geben.
Ablauf Markenregistrierung auf Ebene der Europäischen Union (bei unserer Mitwirkung):
➔ Auftrag & Zahlung ➔ Zusammenstellung & Entwurf (ggf. Recherche) ➔ Anmeldung und Weiterleitung der Amtsgebühren nach Ihrer Freigabe ➔ Prüfung des „Europäischen Markenamts“ / Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (früher: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt – HABM / Office for Harmonization in the Internal Market – OHIM) auf formelle Anforderungen sowie mögliche absolute Schutzhindernisse ➔
- ➔ wenn Probleme ➔ vorläufige Zurückweisung mit Fristsetzung, um Beanstandung durch Stellungnahme an das Markenamt zu beheben ➔ wenn dies gelingt, dann wird die Prüfung fortgesetzt // wenn nicht gelingt, dann Zurückweisung und Möglichkeit, dagegen vorzugehen
- ➔ wenn keine Probleme ➔ Veröffentlichung der Marke und Beginn einer Widerspruchsfrist von 3 Monaten ➔ Eintragung der Marke und Möglichkeit, elektronische Markenurkunde zu erhalten / Weiterleitung der Markenurkunde an Sie
(Dauer von Anmeldung bis Registrierung der Marke beim EUIPO im Idealfall: ca. vier Monate nach Tag der Anmeldung, bei sog. Fast-Track-Verfahren ggf. etwas schneller.)
Das „Fast-Track-Verfahren“ bei EU-Anmeldung kommt dann zur Anwendung, wenn bei der Markenanmeldung lediglich anerkannte und bereits klassifizierte Begriffe im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nach der Nizza-Klassifikation verwendet werden. Durch eine solche „Fast-Track-Anmeldung“ wird dem Markenamt die Prüfung dieser Formulierungen erspart und sie werden in jedem Fall akzeptiert, was die Bearbeitungszeit deutlich verkürzen kann. Für individuelle, neuartige oder besondere Angebote ist aber häufig eine Anmeldung außerhalb dieses beschleunigten Anmeldeverfahrens sinnvoll.
Nach Eintragung der EU-Marke dürfen Sie z.B. mit dem bekannten Symbol ® („R im Kreis“) bzw. dem Zeichen ™ (für Trademark) in der Europäischen Union für die vom Zeichen geschützten Angebote (Waren und Dienstleistungen) werben. Auch ein Hinweis wie „Markenschutz in der Europäischen Union“, „EU-Marke“ o.ä. wäre hierfür zulässig, solange die Marke existent ist.
Eine eingetragene Unionsmarke / EU-Marke ist – soweit keine vorherige Löschung stattgefunden hat – für zehn Jahre geschützt (gerechnet ab dem Anmeldetag).
Nach Ablauf der erstmaligen Schutzdauer von zehn Jahren kann das Markenzeichen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum jeweils für weitere zehn Jahre beliebig oft verlängert werden.
Eine EU-Marke muss ernsthaft und im eingetragenen Umfang benutzt werden, da sie sonst gelöscht werden kann. Auch in der Europäischen Union gibt es jedoch eine sog. Benutzungsschonfrist. Das bedeutet, dass der Inhaber der Unionsmarke nach Ablauf der Widerspruchsfrist bzw. Registrierung der Marke fünf Jahre Zeit hat, die Marke selbst oder durch Dritte (etwa durch Lizenzen) ernsthaft zu benutzen.