Sie möchten ein Patent anmelden und die Kosten für den Patentanwalt wissen oder neben den Patent Kosten auch die Gebrauchsmuster Kosten erfahren?

Etablierte Unternehmen sowie Startups, die ein Patent anmelden, ein Gebrauchsmuster schützen oder allgemein ihre „Idee patentieren“ möchten, möchten häufig vorab die Kosten für die Patentanmeldung sowie die Kosten für den Patentanwalt wissen. Generell setzen sich die Patentkosten sowie die Gebrauchsmusterkosten aus den Amtsgebühren des jeweiligen Patentamts – bei deutschen Schutzrechten z.B. des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München – sowie (bei Unterstützung durch einen Spezialisten) z.B. den Kosten des Patentanwalts zusammen.

Die Amtsgebühren des Patentamts in Deutschland sind dabei genau definierbar und richten sich nach dem Patentkostengesetz. Eine entsprechende Übersicht des Deutschen Patentamts können Sie hier abrufen.

Demgegenüber unterscheiden sich die Kosten von einem Patentanwalt, bzw. Anwalt für Patentrecht je nach Patentanwaltskanzlei und Umfang der Schutzrechtsanmeldung. Neben dem individuellen Stundensatz richten sich die Kosten für ein Patent oder Gebrauchsmuster im Normalfall nach dem Aufwand (also den für die Ausarbeitung der Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung benötigten, zeitlichen Umfang). So sind die Kosten für die Anmeldung einer einfachen Erfindung meist deutlich niedriger als für umfangreiche, komplexe Entwicklungen.

Neben der klassischen Abrechnung nach tatsächlich benötigtem Aufwand – also den jeweils investierten Stunden – bieten wir auch verschiedene Pauschalangebote an, damit die Kosten für eine Patentanmeldung oder die Kosten einer Gebrauchsmusteranmeldung für die Mandanten kalkulierbar sind.

Wählen Sie einfach aus folgender Übersicht aus unseren verschiedenen Angeboten für Pauschalkosten für die Anmeldung von Patentrechten oder Gebrauchsmusterrechten aus:

Wenn Sie bei den Pauschalen kein passendes Angebot finden, können sie unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Anwalt für Markenrecht und Patentrecht (Deutscher Patentanwalt und „Europäischer Patentanwalt“ und Rechtsanwalt) auch direkt kontaktieren, damit wir das weitere Vorgehen zum Schutz Ihrer Idee abstimmen können.