► Probleme bei deutscher Markenanmeldung? ► Wir helfen bei Beanstandung einer Markenanmeldung in Deutschland zum günstigen Pauschalpreis ✔

Wenn Sie Probleme bei einer deutschen Markenanmeldung haben, hilft unsere erfahrene Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei gerne zum günstigen Pauschalpreis, um die Beanstandung Ihrer Markenanmeldung in Deutschland (vorläufige Zurückweisung von deutscher Marke) nach Möglichkeit zu überwinden. Das Problem bei der Markenanmeldung kann etwa die direkte Anmeldung einer Marke in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA), aber auch eine Internationale Markenanmeldung mit Schutzwirkung in Deutschland (über die WIPO) betreffen, die ebenfalls beim Deutschen Markenamt angemeldet und hinterlegt ist.

Unerheblich ist dabei, ob Sie die deutsche Marke selbst angemeldet haben und Sie vom Deutschen Markenamt kontaktiert wurden oder ob Ihnen Ihr bisheriger Anwalt die Beanstandung der Markenanmeldung mitgeteilt hat und Sie alternative Hilfe bei den nächsten Schritten benötigen.

Unsere spezialisierte Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei – u.a. Kanzlei für Markenrecht – bietet verschiedenste günstige Pauschalpreise für die Reaktion auf eine Mitteilung des Markenamtes an. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit unserem „Markenwalt“ / „Markenrechtler“ (erfahrener deutscher Patentanwalt / European Patent, Trademark and Design Attorney bzw. Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) auf und teilen uns Ihr Problem mit. Falls möglich, senden wir Ihnen dann gerne unser Angebot für die Antwort auf die Beanstandung / vorläufige Zurückweisung des Markenschutzes in Deutschland zu.

Häufige Probleme bei deutscher Markenanmeldung beim Deutschen Markenamt sind etwa:

  • Keine Adresse in Deutschland (z.B. bei ausländischen Anmeldungen ohne deutschen Anwalt / Inlandsvertreter und fehlender Zustellungsadresse in Deutschland): Hier übernehmen wir die Vertretung Ihrer Markenanmeldung als Inlandsvertreter in Deutschland für einen günstigen Pauschalpreis und geringe Kosten, schicken eine Vertretungsanzeige an das Deutsche Patent- und Markenamt, damit unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei im deutschen Markenregister als Vertreter hinterlegt ist und senden Ihnen dann auch den Verifizierungscode für die Amazon Brand Registry zu, wenn Sie die Marke bei Amazon registriert haben
  • Falsche Klassifikation / nicht akzeptierte Begriffe im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
  • Angebliches Vorliegen eines absoluten Schutzhindernisses, z.B. fehlende Unterscheidungskraft in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, beschreibende Angaben, im allgemeinen Sprachgebrauch üblich gewordene Zeichen oder Angaben, täuschende Marke, Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten, etc.
  • Widerspruch eines Dritten gegen die registrierte Marke in Deutschland (basierend auf angeblichen älteren Rechten, z.B. registrierte deutsche Marke, EU-Marke / Unionsmarke etc.)
  • Löschungsantrag eines Dritten gegen die Markenanmeldung

Wenn die vorläufige Zurückweisung nicht überwunden werden kann und ein Beschluss über eine endgültige Zurückweisung ergeht, kann diese Entscheidung mit einer Erinnerung oder Beschwerde angefochten werden.

Unser „Anwalt für Markenrecht“ (Patentanwalt / „Europäischer Markenanwalt“ bzw. spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz u.a. für Markenschutz) hilft Ihnen gerne, wenn es ein Problem bei einer deutschen Markenregistrierung gibt und das Deutsche Markenamt (Deutsches Patent- und Markenamt in München / DPMA) eine Beanstandung der Markenanmeldung ausspricht.

Für den Fall, dass die Beanstandung beim Markenamt überwunden werden konnte und die deutsche Marke registriert ist, leiten wir auch gerne den Registrierungscode für die Amazon Brand Registry ohne Zusatzkosten an Sie weiter, wenn Sie dort die Hinterlegung beantragt haben und uns Amazon diesen Code zuschickt.