Widerspruch gegen eine deutsche Markenanmeldung / Markenwiderspruch Deutschland: Häufige Fragen und Antworten

Die „Markenanwälte“ von FlatRateIP® haben große Erfahrung in Widerspruchsverfahren gegen eine deutsche Marke! –

Unsere „Markenanwälte“ bei FlatRateIP® (Patentanwalt und Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) haben große Erfahrung aus einer Vielzahl von erfolgreichen Markenwidersprüchen in Deutschland und sind auch Ihnen gerne behilflich!

Wir vertreten Sie dabei zum einen, wenn Sie als Markeninhaber Widerspruch gegen eine deutsche Markenanmeldung eines Dritten einreichen möchten und zum anderen, wenn Sie sich gegen einen Widerspruch gegen Ihre deutsche Marke verteidigen möchten. Nachfolgend finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Widerspruch gegen eine deutsche Markenanmeldung / Markenwiderspruch Deutschland.

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Allgemeines zum Widerspruch gegen eine deutsche Marke:

Was ist ein Widerspruch gegen eine deutsche Marke? / Was ist ein Markenwiderspruchsverfahren in Deutschland?

Ein Widerspruch gegen eine deutsche Marke ist ein Verfahren, bei dem ein Dritter, also in der Regel der Inhaber eines älteren Rechts, gegen die Anmeldung, bzw. vielmehr die Registrierung einer deutschen Marke vorgeht. Ist dieser Rechteinhaber der Ansicht, dass die angemeldete Marke mit seinem älteren Recht identisch oder ähnlich ist und verwechselt werden könnte, kann er Widerspruch gegen eine deutsche Marke einlegen, damit diese vollständig oder teilweise gelöscht wird.

Wer kann Widerspruch gegen meine Markenanmeldung in Deutschland einlegen?

Jeder, der ein älteres Recht an einer Marke oder einem anderen älteren Kennzeichenrecht hat, kann Widerspruch gegen eine jüngere Markenanmeldung (besser: Markenregistrierung) in Deutschland einreichen.

Ab wann kann ich Widerspruch gegen eine deutsche Markeneintragung einreichen?

Der Widerspruch gegen eine deutsche Markenregistrierung kann ab der Veröffentlichung der Marke innerhalb von drei Monaten eingereicht werden.

Wie lange kann ich Widerspruch gegen eine deutsche Marke einreichen? Was ist die Widerspruchsfrist gegen eine deutsche Marke? Welche Frist gilt für den Widerspruch gegen eine Markeneintragung in Deutschland?

Die Widerspruchsfrist für einen Widerspruch gegen eine deutsche Marke beträgt drei Monate ab Veröffentlichung der Eintragung im Markenregister. Während dieser Zeit kann ich Widerspruch gegen die deutsche Markenregistrierung einreichen.

Was passiert, wenn die Widerspruchsfrist versäumt wurde?

Wird der Widerspruch nach Ablauf der Frist eingereicht, so ist dieser unzulässig. Es gibt jedoch noch die Möglichkeit von Löschungsverfahren oder Nichtigkeitsverfahren gegen die störende deutsche Marke, welche jedoch aufwändiger und auch teurer sind.

Wo wird Widerspruch gegen eine deutsche Marke eingereicht? Wo kann ich Widerspruch gegen eine Markenregistrierung in Deutschland einlegen?

Der Widerspruch findet beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München statt und ist dort einzureichen.

Welche Kosten entstehen bei einem Markenwiderspruch in Deutschland? Wie teuer ist der Widerspruch gegen eine deutsche Marke? Wie hoch ist die Widerspruchsgebühr beim Widerspruch gegen eine deutsche Markenanmeldung?

Die Widerspruchsgebühr für den Widerspruch gegen eine deutsche Marke beläuft sich auf 250 € bei einem Widerspruchsgrund und 50 € Zusatzgebühr für jedes weitere geltend gemachte Widerspruchskennzeichen.

Amtsgebühr DPMA Widerspruch Deutschland
Bei einem Widerspruchsgrund: 250 €
Jeder weitere Widerspruchsgrund: Je 50 €

Diese Widerspruchsgebühr ist innerhalb der Widerspruchsfrist direkt an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München zu zahlen ist. Hinzukommen dann noch Anwaltskosten (z.B. für einen „Markenanwalt“, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder Patentanwalt). Unsere erfahrene Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei bietet hier günstige Pauschalen an und schickt Ihnen gerne ein Angebot für die Anwaltskosten, wenn uns die Details des Widerspruchs bekannt sind.

Welche Unterlagen und Formulare sind für den Widerspruch gegen eine deutsche Marke nötig?

Zum einen ist für den Widerspruch gegen eine deutsche Marke das offizielle Widerspruchsformular des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) nötig. Zum anderen sind auch die jeweiligen Rechte (v.a. das ältere Recht) nachzuweisen. Empfehlenswert ist auch die Einreichung einer (umfangreicheren) Widerspruchsbegründung, um die jeweiligen Argumente darzustellen. Ein spezialisierter Markenanwalt / Patentanwalt kann dabei helfen, eine möglichst überzeugende Begründung des Widerspruchs zu erstellen.

Kann ich ohne Anwalt Widerspruch gegen eine deutsche Marke einlegen?

Ja, ein Anwalt ist für einen Widerspruch gegen eine deutsche Marke zwar nicht unbedingt nötig, wenn man eine Adresse in Deutschland hat. Ein erfahrener „Markenanwalt“ kann jedoch beim Widerspruch helfen, um Fehler zu vermeiden und ggf. auch die Erfolgschancen erhöhen.

Benötige ich einen Anwalt, wenn gegen meine deutsche Marke ein Widerspruch eingereicht wird?

Wenn bei der angegriffenen Marke bereits eine Korrespondenzdresse in Deutschland hinterlegt ist, kann ich mich im Grunde auch selbst und ohne Anwalt gegen den Widerspruch gegen meine deutsche Marke verteidigen. Es ist jedoch häufig empfehlenswert, dass man sich Hilfe von einem spezialisierten „Markenanwalt“ (z.B. Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) holt.

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Widerspruchsgründe beim Markenwiderspruch in Deutschland:

Welche Widerspruchsgründe gibt es gegen eine deutsche Marke? Auf welcher Grundlage kann ich Widerspruch gegen eine Marke in Deutschland einreichen?

Hauptgrund für einen Widerspruch gegen eine deutsche Marke ist die Verwechslungsgefahr mit einem älteren Kennzeichen (z.B. ältere Marke) sowie eine Identität oder Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Zeichen und der jeweiligen Waren / Dienstleistungen.

Worauf kann ein Widerspruch gegen eine deutsche Markenanmeldung gestützt werden?

Der Widerspruch gegen eine deutsche Marke kann auf ältere Marken, ältere Kennzeichenrechte (wie Benutzungsmarken und geschäftliche Bezeichnungen, also z.B. Unternehmenskennzeichen oder Werktitel) sowie geschützte geographische Angaben oder geschützte Ursprungsbezeichnungen gestützt werden.

Kann ich auch aus einer EU-Marke Widerspruch gegen eine deutsche Marke einreichen?

Ja, auch aus einer EU-Marke / Unionsmarke kann Widerspruch gegen eine deutsche Marke eingereicht werden, da die EU-Marke auch in Deutschland geschützt ist.

Kann ich auch gegen eine EU-Marke Widerspruch einlegen?

Ja, der Widerspruch gegen eine EU-Marke ist möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Er ist jedoch nicht beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, sondern beim EUIPO in Alicante einzureichen und findet vor Registrierung der EU-Marke statt. Daneben gibt es auch noch weitere Unterschiede zum Widerspruchsverfahren gegen eine deutsche Marke.

Können mehrere Widersprüche gegen eine einzige Marke in Deutschland eingereicht werden?

Ja, es können auch mehrere Widersprüche gegen eine einzige Marke in Deutschland eingereicht werden. Zum einen kann ein Widersprechender seinen Widerspruch auf mehrere Widerspruchsgründe stützten. Zum anderen können auch unterschiedliche Markeninhaber Widerspruch einreichen, wenn sie sich gestört fühlen.

Kann ich mehrere Widersprüche gegen verschiedene deutsche Marken gleichzeitig einlegen?

Ja, es können auch verschiedene Widersprüche gegen deutsche Marken zur gleichen Zeit eingelegt werden, jedoch ist für jeden Widerspruch ein separates Verfahren nötig.

Muss ich mit dem Widerspruch gegen eine deutsche Marke die komplette Marke mit allen Waren- und Dienstleistungsklassen angreifen?

Nein, das ist nicht nötig. Es müssen nicht alle Waren- und Dienstleistungsklassen einer deutschen Marke angegriffen werden und der Widerspruch kann auch nur gegen einzelne Angebote in einer Klasse oder nur gegen ausgewählte Klassen gerichtet werden.

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Markenwiderspruchsverfahren in Deutschland:

Wie läuft das Widerspruchsverfahren gegen eine deutsche Marke beim DPMA ab? Was ist der Ablauf eines Markenwiderspruchsverfahrens in Deutschland?

Nach Einreichung des Widerspruchs ist die Widerspruchsgebühr an das Deutsche Patent- und Markenamt in München zu bezahlen. Dann prüft das DPMA die formellen Anforderungen und informiert den Inhaber der angegriffenen Marke und setzt eine Frist für eine Stellungnahme. Liegt diese Antwort vor, so erhält im Regelfall der Widersprechende und anschließend wieder der Markeninhaber Gelegenheit zur Reaktion, bevor das Markenamt über den Widerspruch entscheidet und die Marke ganz oder teilweise gelöscht oder der Widerspruch zurückgewiesen wird.

Ablauf eines Markenwiderspruchs in Deutschland (ab Zeitpunkt der Markenregistrierung):

Schritt Ablauf Zeitraum
Vorab Deutsche Marke wird geprüft, (im Idealfall) registriert und ca. einen Monat später veröffentlicht Ca. 1 Monat
1. Schritt Nach der Veröffentlichung können Dritte während eines Zeitraums von 3 Monaten Widerspruch gegen die deutsche Marke beim DPMA einreichen 3 Monate
2. Schritt Nach Einreichung des Widerspruchs und Zahlung der Widerspruchsgebühr wird dieser geprüft und nach ein paar Wochen an den Markeninhaber weitergeleitet Paar Wochen
3. Schritt Der Markeninhaber erhält eine Antwortfrist von im Regelfall 2 Monaten 2 Monate
4. Schritt Anschließend können der Widersprechende und dann normalerweise wieder der Markeninhaber Stellungnahmen mit Argumenten für die jeweilige Position einreichen Einige Monate
5. Schritt Am Ende entscheidet das Deutsche Patent- und Markenamt, ob dem Widerspruch stattgegeben wird und ob die gegenüberstehenden Marken z.B. verwechslungsfähig sind

Was prüft das deutsche Markenamt (DPMA) im Widerspruchsverfahren gegen eine deutsche Marke?

Neben formellen Voraussetzungen (sowie die erfolgte Zahlung der Widerspruchsgebühren) prüft das deutsche Markenamt vor allem, ob der Widerspruch begründet ist und tatsächlich eine Verwechslungsgefahr zwischen den gegenüberstehenden Zeichen vorliegt.

Wie sollte ich reagieren, wenn ein Widerspruch gegen meine deutsche Marke eingereicht wurde? Was muss ich tun, wenn gegen meine eigene Marke Widerspruch eingereicht wird?

Wenn ein Dritter Widerspruch gegen eine eigene deutsche Marke eingereicht hat, dann sollte man genau überlegen, wie man darauf reagiert.

Zunächst einmal sollte man diesen Widerspruch näher analysieren oder von einem spezialisierten Anwalt (z.B. Patentanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) analysieren lassen.

Je nach Ergebnis kann man z.B. den Widersprechenden kontaktieren, um im Wege einer Verhandlung mit der Gegenseite eine mögliche einvernehmliche Lösung zu diskutieren oder weitere Maßnahmen ergreifen.

Überwiegend kommt jedoch eine anwaltliche Vertretung sowie eine Antwort / Stellungnahme im Widerspruchsverfahren in Betracht. Auf diesem Weg kann man entsprechende Gegenargumente vorbringen, um das Markenamt von seiner Position zu überzeugen.

Schließlich muss man auch gar nicht reagieren und die Entscheidung des Deutschen Markenamtes abwarten.

Wie kann ich mich gegen einen Widerspruch gegen meine deutsche Marke verteidigen? Welche Argumente gibt es gegen einen Widerspruch?

Als Verteidigung in einem Widerspruchsverfahren gegen eine deutsche Marke kann man als Markenanmelder verschiedene Argumente vorbringen, z.B.:

  • Man kann argumentieren, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den gegenüberstehenden Zeichen besteht (z.B. durch Unterschiede im Klang, in Schriftbild oder im Sinngehalt der gegenüberstehenden Marken)
  • Der Markeninhaber kann Unterschiede in den jeweiligen Waren und Dienstleistungen herausarbeiten (z.B., wenn die gegenüberstehenden Zeichen Schutz für völlig unterschiedliche Produkte oder Dienstleistungen beanspruchen)
  • In manchen Fällen kann der Inhaber der deutschen Marke auch argumentieren, dass die ältere Widerspruchsmarke nicht ausreichend benutzt wird und die Einrede der Nichtbenutzung erheben

Das Ziel ist es, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München davon zu überzeugen, dass die Marken nicht verwechslungsfähig sind und der Widerspruch unbegründet ist. Ein spezialisierter Anwalt kann helfen, Fehler zu vermeiden.

Kann ich als Widersprechender den Widerspruch zurücknehmen?

Ja, der Widersprechende kann den Widerspruch gegen eine deutsche Marke jederzeit zurücknehmen, etwa wenn eine Einigung mit dem Markeninhaber stattfand.

Wird mein Widerspruch gegen eine deutsche Marke erfolgreich sein?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab (z.B. der Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Marken sowie unter Umständen auch der Benutzung des eigenen Zeichens).

Was passiert bei einem erfolgreichen Widerspruch gegen meine Marke? Was sind die Konsequenzen, wenn der Widerspruch gegen eine deutsche Marke erfolgreich ist?

Wenn der Widerspruch gegen eine deutsche Marke erfolgreich ist, wird die angegriffene deutsche Marke entweder ganz oder teilweise gelöscht. Gegen eine solche Entscheidung des Markenamtes kann man als unterlegene Partei jedoch vorgehen und Rechtsmittel einlegen.

Was passiert, wenn der Widerspruch gegen eine deutsche Marke abgelehnt wird?

Die angegriffene deutsche Marke wird bei einem abgelehnten Widerspruch nicht gelöscht und bleibt weiter registriert. Die unterlegene Partei kann gegen diese Entscheidung des Markenamtes jedoch ebenfalls vorgehen und Rechtsmittel einlegen.

Kann man gegen die Widerspruchsentscheidung des DPMA vorgehen?

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten gegen Widerspruchsentscheidungen des deutschen Markenamtes vorzugehen, wenn man hiervon negativ betroffen ist. Diese sind die Rechtsmittel der Erinnerung und der Beschwerde (zum Bundespatentgericht).

Gibt es eine Kostenentscheidung bei einem Widerspruch gegen eine deutsche Marke? Wer trägt die Kosten eines Widerspruchsverfahrens?

Im Regelfall findet keine Kostenentscheidung bei einem Widerspruch gegen eine deutsche Marke statt und jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Wird jedoch ein Kostenantrag gestellt, so entscheidet das Deutsche Markenamt über die Kosten. Der Unterlegene hat jedoch nur in Ausnahmefällen die Kosten der Gegenseite zu erstatten.

Was kostet ein Anwalt für das Widerspruchsverfahren gegen eine deutsche Marke? Mit welchen Anwaltskosten muss ich beim Widerspruch rechnen?

Dies lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt vom Einzelfall ab. Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei arbeitet bei Widersprüchen im Regelfall mit günstigen Pauschalpreisen für unterschiedliche Schritte. Gerne schicken wir Ihnen ein Angebot, wenn wir die Details des Widerspruchs kennen.

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Gerne unterstützen wir mit FlatRateIP® auch Sie und Ihr Unternehmen – vom Einzelanmelder oder Startup bis zum Mittelständler oder Großunternehmen – bei einem Markenwiderspruch gegen eine deutsche Marke, um dadurch Ihre Rechte zu verteidigen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über die Leistungen unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei zu erfahren und zu besprechen, wie wir Ihnen helfen können!

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