Wie kann man eine App-Idee schützen lassen bzw. Software patentieren lassen? – Tipps und Informationen von Patentanwalt!

Startups und Gründer, aber auch etablierte Unternehmen entwickeln häufig innovative Apps oder Software (z.B. Computerspiele, Games etc.) und möchten diese App-Idee schützen oder die Idee im Idealfall patentieren lassen. In unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir viele Startups und Gründer, aber auch etablierte Unternehmen dabei, ihre Ideen durch Schutzrechte bestmöglich abzusichern.

Wenn Sie noch nicht genau wissen, wie Sie Ihre Entwicklung im Softwarebereich schützen lassen oder auch in anderen Bereichen absichern können, können Sie auch unsere kostenlose Ideenschutzabfrage nutzen!

Speziell beim möglichen Schutz einer App-Idee oder einer Software durch IP-Rechte gibt es verschiedene Punkte zu beachten:

Normalerweise kein Patentschutz für reine App-Idee oder Software!

Da ein Gebrauchsmusterschutz in Deutschland für Verfahren ohnehin nicht möglich ist, kommt als technisches Schutzrecht lediglich ein Patent in Betracht, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Für eine reine Software (wie etwa ein Textverarbeitungsprogramm, ein Computerspiel / Computer-Game, eine App für ein Soziales Netzwerk, eine Suchmaschine, ein Preisvergleichsportal, ein Online-Auktionshaus oder eine Dating Plattform etc.) bzw. eine handybasierte oder Smartphone basierte App als solche, ist nach deutschem Patenrecht i.d.R. zwar kein Patentschutz möglich, allerdings kommen ggf. andere Schutzrechte in Betracht. Hat die Software auch einen technischen, außerhalb des Computers oder Smartphones wirkenden Effekt – wie etwa bei der Steuerung einer Maschine, eines Roboterarms oder einer Kamera etc. – so kann für diesen Aspekt ggf. ein Schutz über das Patentrecht als „computerimplementierte Erfindung“ erwirkt werden. Da es hier auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, sollte dies im Detail geprüft werden.

Einzelne Elemente einer App / Software lassen sich aber oft über andere Schutzrechte sichern!

Häufig lassen sich zumindest Teilbereiche einer App / Software über Schutzrechte absichern – was im Regelfall auch dringend zu empfehlen ist. Hier kommen u.a. folgende Rechte des geistigen Eigentums in Betracht:

Markenschutz / Markenrecht

Eine Markenanmeldung ist z.B. sinnvoll, wenn Sie den Namen einer App schützen möchten oder das Logo oder auch ein Icon vor Nachahmern schützen möchten und hierfür den Schutz als Wortmarke oder als Bildmarke bzw. Wort-Bildmarke anstreben. Je nach Absatzmarkt kommt hier z.B. eine Markenanmeldung in Deutschland oder eine EU-Markenanmeldung in Betracht.

Designschutz / Gebrauchsmusterschutz

Für grafische Elemente einer App oder Software – wie etwa für Benutzeroberflächen, Icons, Buttons etc. – kann eine Designanmeldung oder eine Geschmacksmusteranmeldung (ggf. im Rahmen einer Sammelanmeldung erfolgen). Hierfür kann z.B. ein deutsches Design oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster („EU-Design“) sinnvoll sein.

Urheberrecht / Urheberschutz

Z.B. für den Quellcode einer Software oder einer App kommt auch ein urheberrechtlicher Schutz in Betracht. In Deutschland muss ein Urheberrecht nicht registriert oder anderweitig hinterlegt werden. Es entsteht vielmehr bereits bei Fertigstellung des Werks.

Fazit: Eine reine App-Idee oder Software-Idee (z.B. für ein Computerspiel oder eine rein handybasierte App) lässt sich zwar leider nicht schützen, wenn diese keinen physischen Effekt hat. Es gibt jedoch verschiedenste Möglichkeiten, einzelne Elemente einer App oder Software durch Schutzrechte abzusichern und so wichtige Teile davon vor Nachahmern zu schützen. Auch Investoren, Kapitalgeber bzw. Business Angels achten oft auf derartige Rechte des geistigen Eigentums (IP Rechte).

Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) sowie Patentanwalt (European Patent, Trademark and Design Attorney) unterstützt seit Jahren Mandanten verschiedenster Größe und aus unterschiedlichsten Bereichen bei den Themen Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht / Geschmackmusterrecht, Wettbewerbsrecht etc. und ist auch Ihnen gerne behilflich!