Deutsches Design anmelden vs. EU-Design anmelden (Gemeinschaftsgeschmacksmuster registrieren lassen): Unterschied Designschutz in Deutschland oder Designschutz in Europa (EU)?

Sie fragen sich, ob Sie ein deutsches Design anmelden oder ein EU Design anmelden oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster registrieren lassen sollen, ob Sie also einen Designschutz in Deutschland oder einen Designschutz in Europa (EU) beantragen sollen? Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Patentanwalt (European Patent, Trademark and Design Attorney) und „Designanwalt“ (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) hilft Ihnen gerne dabei, wenn Sie ein deutsches Design oder ein EU-Design anmelden oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster registrieren lassen möchten und zeigt Ihnen auch die Unterschiede und Gemeinsamkeiten auf.

Nehmen Sie entweder Kontakt mit uns auf oder informieren Sie sich direkt auf den jeweiligen Seiten über unsere Angebote:

Nachfolgend zeigen wir die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede, um Ihnen die Entscheidung Deutsches Design oder EU Design / Gemeinschaftsgeschmacksmuster / „europäisches Design“ zu erleichtern.

Gemeinsamkeiten deutsches Design vs. EU Design / Gemeinschaftsgeschmacksmuster:

  • Schutzmöglichkeiten für 2D-Muster und 3D-Muster
  • Schutzvoraussetzungen und Schutzhindernisse fast identisch
  • Sammelanmeldung möglich
  • Keine Benutzungspflicht
  • Erstmalige Laufzeit der Designregistrierung: 5 Jahre ab dem Anmeldetag
  • Maximale Laufzeit der Designregistrierung: 25 Jahre (jeweils um 5 Jahre verlängerbar)

Unterschiede zwischen einem Designschutz in Deutschland (deutsches Design) und einem „Designschutz in Europa“ („EU-Design“ / Gemeinschaftsgeschmacksmuster):

  • Örtlicher Schutzbereich:

Ein deutsches Design ist alleine in der Bundesrepublik Deutschland geschützt, während ein EU-Design / Gemeinschaftsgeschmacksmuster in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschützt ist. Der Schutzbereich eines EU Designs / Geschmacksmusters ist daher deutlich größer als bei einem deutschen Design und umfasst neben Deutschland auch alle weiteren EU-Mitgliedstaaten. (Achtung: Nicht-EU Länder wie die Schweiz oder Großbritannien (England / Vereinigtes Königreich) sind davon nicht erfasst. Wenn Sie ein Schweizer Design anmelden oder ein Design in England anmelden möchten, können wir Ihnen jedoch auch hierbei behilflich sein.)

  • Zuständiges Markenamt bzw. Patent- und Markenamt:

Zuständiges Markenamt bzw. Patent- und Markenamt ist für einen Designschutz in Deutschland (deutsche Designanmeldung) das Deutsche Patent- und Markenamt in München (DPMA), während für eine EU Designanmeldung das Europäische Amt für geistiges Eigentum in Alicante (EUIPO) zuständig ist.

  • Deutsches Design Kosten vs. EU Design Kosten:

Die Amtsgebühren bzw. Kosten für ein deutsches Design bzw. eine deutsche Designanmeldung sind niedriger als die Amtsgebühren bzw. Kosten eines EU-Designs (Geschmacksmusteranmeldung), jedoch ist der örtliche Schutzbereich deutlich kleiner.

  • Dauer Designregistrierung DPMA vs. Dauer Designregistrierung EUIPO:
    • Dauer deutsche Designanmeldung beim DPMA: Dauert nicht selten einige Monate bis Deutsches Patent- und Markenamt ein deutsches Design registriert
    • Dauer Designanmeldung beim EUIPO: Dauert oft nur ein paar Tage oder wenige Wochen bis Europäisches Markenamt / Europäisches Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) ein EU-Design registriert

EU Design (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) daher in der Regel deutlich schneller eingetragen als ein deutsches Design

Ist ein deutsches Design oder ein EU-Design besser?

Es lässt sich nicht per se sagen, ob ein deutsches Design oder ein EU-Design besser ist. Vielmehr kommt es stets auf den Einzelfall und den geplanten Einsatz des Designs an. Soll das Design neben Deutschland auch in anderen Ländern Europas verwendet werden, so ist häufig ein EU-Design empfehlenswert.

Unabhängig davon, ob Sie letztlich ein deutsches Design anmelden oder ein EU-Design anmelden möchten (Gemeinschaftsgeschmacksmuster), bringt ein Designschutz in Deutschland oder Europa zahlreiche Vorteile mit sich. Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Designs in Deutschland und Europa angemeldet und ist auch Ihnen gerne beim Thema Designschutz behilflich.