Patentrecht: Kostenlose Erstberatung zum Patentschutz durch Patentanwalt

Im Patentrecht bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung zum Patentschutz bzw. Gebrauchsmusterschutz durch einen Deutschen Patentanwalt (Europäischen Patentanwalt / European Patent, Trademark und Design Attorney) bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz an. Hierbei können Sie mit einem unserer Spezialisten im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung (z.B. einem Telefonat von ca. 10-15 Minuten) in unverbindlicher Form allgemeine Fragen zum Patentrecht sowie Gebrauchsmusterrecht gratis klären.

Nutzen Sie einfach unsere folgenden Kontaktmöglichkeiten zu den normalen Bürozeiten:

In unserer Patentanwaltskanzlei mit Patentanwalt (Deutscher Patentanwalt / European Patent, Trademark and Design Attorney) sowie Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) konnten wir in den letzten Jahren eine Vielzahl von Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen betreuen und helfen auch Ihnen gerne mit unserer Erfahrung im Patentrecht sowie Gebrauchsmusterrecht weiter.

Zahlreiche Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch direkt auf unserer Angebotsseite für eine Patentanmeldung in Deutschland oder eine Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland.

Häufig werden in einem kostenlosen Erstgespräch zum Patentschutz in Deutschland (Deutsches Patent), zum Schutz als deutsches Gebrauchsmuster bzw. zum Patentschutz in Europa (Europäisches Patent / „EP-Patent“) z.B. folgende Fragen zum Patentrecht besprochen:

  • Soll ich ein Patent anmelden oder ein Gebrauchsmuster anmelden?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Patentschutz und einem Gebrauchsmusterschutz?
  • Soll ich ein deutsches Patent anmelden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München oder soll ich ein Europäisches Patent / „EP-Patent“ beim Europäischen Patentamt (EPA) in München anmelden?
  • Was sind die Unterschiede zwischen einem deutschen Patent und einem europäischen Patent?
  • Was sind die Kosten einer Patentanmeldung oder die Kosten einer Gebrauchsmusteranmeldung bzw. was kostet ein Patentschutz sowie ein Gebrauchsmusterschutz?
  • Wie hoch sind die Amtsgebühren für eine Patentanmeldung in Deutschland, die Amtsgebühren für eine Gebrauchsmusteranmeldung oder eine Europäische Patentanmeldung?
  • Wie lange dauert eine Patentregistrierung / Patentierung oder wie lange dauert eine Gebrauchsmusterregistrierung / Gebrauchsmustereintragung?
  • Wie ist der Ablauf einer Patentanmeldung beim Deutschen Patentamt (DPMA) in München oder beim Europäischen Patentamt (EPA) in München bzw. welche Schritte einer Patentanmeldung sind einzuhalten?
  • Sie fragen sich, wie Sie eine Idee schützen lassen, eine Software patentieren lassen oder eine App schützen lassen können?
  • Sie möchten ein Gebrauchsmuster oder ein Patent selbst anmelden und fragen sich, ob dies sinnvoll ist?
  • Ihre Patentanmeldung oder eine Gebrauchsmusteranmeldung wurde beanstandet und Sie stellen sich die Frage, wie Sie darauf bestmöglich reagieren können?
  • Sie möchten wissen, wann Sie die Angaben „patent pending“, „patentiert“, „Gebrauchsmusterschutz“ etc. verwenden oder wie Sie mit einem registrierten Patent werben oder wie Sie mit einem eingetragenen Gebrauchsmuster werben können?
  • usw.

Gerne können Sie mit unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Patentanwalt (Deutscher Patentanwalt sowie European Patent, Trademark and Design Attorney) und Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Kontakt für eine kostenlose Erstberatung zum Patentschutz aufnehmen, um Ihre Fragen zum Patentrecht oder Gebrauchsmusterrecht z.B. mit einem Patentanwalt zu besprechen.

Hinweis: Im Rahmen unseres Serviceangebots „kostenlose Erstberatung“ findet – bei Verfügbarkeit der Anwälte – z.B. bei einem Telefonat von ca. 10-15 Minuten eine unverbindliche Ersteinschätzung und allgemeine Erörterung Ihrer Frage(n) statt. Eine umfassende sowie ggf. auch rechtsverbindliche Klärung ist im Rahmen einer solchen gratis Erstberatung nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Auch ein Mandatsverhältnis wird ohne Bestätigung durch die Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei nicht begründet.