▶ Markenanmeldung Schweiz: Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten! ✔

Wir sind zwar eine Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland. Unser Patentanwalt (European Patent, Trademark and Design Attorney) bzw. Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) konnte in den letzten Jahren aber auch eine Vielzahl von Mandanten aus unterschiedlichsten Ländern im Markenrecht in der Schweiz und weiteren Regionen unterstützen (z.B. mit bei einer Schweizer Markenanmeldung, einer deutschen Markenanmeldung, einer EU-Markenanmeldung / Unionsmarke, einer beschleunigten Anmeldung für die Amazon Brand Registry, einer Internationalen Marke, Markenverlängerung, Markenrecherche im Markenregister usw.).

Wenn Sie daher Fragen für einen „Markenanwalt“ haben, können wir diese wahrscheinlich beantworten. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf!

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung häufiger Fragen in Bezug auf das Markenrecht und den Markenschutz in der Schweiz mit entsprechenden Antworten (für detaillierte Informationen zu Ihrem jeweiligen Fall können Sie uns gerne kontaktieren):

Wie kann ich meine Marke in der Schweiz anmelden? Wie funktioniert eine Schweizer Markenanmeldung?

Wenn Sie eine Zustellungsadresse in der Schweiz haben, können Sie eine Schweizer Marke im Grunde auch selbst anmelden beim Schweizer Markenamt (genauer: dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE)). Um allerdings weit verbreitete und oft schwerwiegende sowie teure Fehler bei der Markenanmeldung in der Schweiz zu vermeiden, ist es jedoch ratsam, einen Spezialisten für Markenrecht / „Markenrechtler“ / „Anwalt für Markenrecht“ (z.B. Patentanwalt, Rechtsanwalt) zu beauftragen.

Wie lange dauert eine Markenregistrierung in der Schweiz? Was ist die Dauer für eine Schweizer Markenregistrierung?

Da die Eintragung einer Schweizer Marke beim Schweizer Markenamt in Bern von einem Markenprüfer geprüft werden muss und jeder Fall gewisse Besonderheiten aufweisen kann (z.B. im Hinblick auf die Arbeitsbelastung des betreffenden Prüfers), gibt es keinen festen Zeitrahmen, wann eine Marke in der Schweiz eingetragen wird. In einem reibungslosen Fall ohne Beanstandung oder sonstige vorläufige Zurückweisung beträgt die Dauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Schweizer Marke beim IGE jedoch idealerweise zwischen ein paar Wochen und 6 Monaten.

Gibt es eine beschleunigte Markenanmeldung in der Schweiz für eine schnelle Markenregistrierung in der Schweiz („Eilmarkeneintragung“ / Express-Markenschutz Schweiz)?

Ja, es gibt auch eine beschleunigte Markenanmeldung in der Schweiz, um Ihren Schweizer Markenschutz so schnell wie möglich zu erhalten (Express-Markenschutz). Durch die Zahlung zusätzlicher Amtsgebühren wird Ihre Anmeldung beim Schweizer Markenamt vorrangig bearbeitet und Sie erhalten die Eintragungsurkunde in einem reibungslosen Fall oft schon nach wenigen Wochen.

Was ist der schnellste Weg zu einer eingetragenen Marke für die Amazon Brand Registry (Amazon FBA Marke)?

Einer der schnellsten Wege zu einer Markeneintragung / registrierten Marke für die Amazon Brand Registry ist jedoch die Anmeldung einer deutschen Marke und die Wahl des beschleunigten Verfahrens.

Was sind die Kosten einer Markenanmeldung in der Schweiz mit einem „Markenanwalt“?

Es ist nicht möglich, die generellen Kosten einer Markenanmeldung in der Schweiz mit einem „Markenanwalt“ festzulegen oder zu sagen, was ein Markenanwalt kostet, da dies vor allem von den jeweils beauftragten anwaltlichen Leistungen abhängt, z.B. einer optionalen Markenrecherche in der Schweiz oder der Anzahl der Klassen einer Markenregistrierung in der Schweiz (genauer: einer Markenanmeldung in der Schweiz, um Markenschutz in der Schweiz zu erhalten). Hinsichtlich einer Markenanmeldung in der Schweiz teilen sich die Kosten normalerweise zwischen den offiziellen Gebühren / Amtsgebühren des Schweizer Markenamts in Bern und den Kosten des Markenanwalts auf. Auf unserer Webseite haben wir weitere Informationen über diese Kosten für eine Markenregistrierung in der Schweiz hinterlegt.

Muss ich eine Schweizer Marke benutzen? Gibt es eine Benutzungspflicht für Marken in der Schweiz?

Ja, Sie müssen eine Marke in der Schweiz benutzen und es besteht ein Benutzungszwang für Marken in der Schweiz. Es gibt jedoch auch eine Benutzungsschonfrist von fünf Jahren, die mit dem Ende der Widerspruchsfrist oder dem Ende eines Widerspruchsverfahrens beginnt. Das bedeutet, dass eine registrierte Marke für die Waren und Dienstleistungen, für die sie Schutz beansprucht, auch in ausreichendem Maße – also ernsthaft – benutzt werden muss.

Was passiert, wenn ich eine Schweizer Marke nicht benutze?

Wenn eine Schweizer Marke länger als fünf Jahre eingetragen ist, kann ein Dritter einen Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum stellen. Anschließend ist es erforderlich, dass im Rahmen des Löschungsverfahrens ein detaillierter Nachweis über die Benutzung der Marke in der Schweiz erbracht wird, um den Schutz der Marke aufrecht zu erhalten.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem Markenschutz in der Schweiz, zu einer Markenanmeldung oder allgemeine Informationen zum Markenrecht in der Schweiz benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere deutsche Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz (u.a. Kanzlei für Markenrecht).