▶ „Markenanwalt in Deutschland“: Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten! ✔

Als deutsche Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei konnte unser „Markenanwalt in Deutschland“ (Deutscher Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney, bzw. Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) in den letzten Jahren eine Vielzahl von Mandanten unterschiedlichster Größe im Markenrecht in Deutschland und weiteren Regionen unterstützen (z.B. bei einer deutschen Markenanmeldung, einer EU-Markenanmeldung / Unionsmarke, einer beschleunigten Anmeldung für die Amazon Brand Registry, einer Internationalen Marke, Markenverlängerungen von deutschen Marken und EU-Marken, Markenrecherchen in Markenregistern usw.).

Wenn Sie daher Fragen für einen „Markenanwalt in Deutschland“ haben, können wir diese vermutlich beantworten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung häufiger Fragen in Bezug auf das Markenrecht und den Markenschutz in Deutschland mit entsprechenden Antworten (für detaillierte Informationen zu Ihrem jeweiligen Fall können Sie uns gerne kontaktieren):

Wie kann ich meine Marke in Deutschland anmelden? Wie funktioniert eine deutsche Markenanmeldung?

Wenn Sie eine Zustellungsadresse in Deutschland haben, können Sie eine deutsche Marke im Grunde auch selbst anmelden beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA). Um allerdings weit verbreitete und oft schwerwiegende sowie teure Fehler bei der Markenanmeldung in Deutschland zu vermeiden, ist es jedoch ratsam, einen Spezialisten für Markenrecht / „Markenrechtler“ / „Anwalt für Markenrecht“ (z.B. deutscher Patentanwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) zu beauftragen.

Wie lange dauert eine Markenregistrierung in Deutschland? Was ist die Dauer für eine deutsche Markenregistrierung?

Da die Eintragung einer deutschen Marke beim Deutschen Markenamt in München (DPMA) von einem Markenprüfer geprüft werden muss und jeder Fall gewisse Besonderheiten aufweisen kann (z.B. im Hinblick auf die Arbeitsbelastung des betreffenden Prüfers), gibt es keinen festen Zeitrahmen, wann eine Marke in Deutschland eingetragen wird. In einem reibungslosen Fall ohne Beanstandung oder sonstige vorläufige Zurückweisung beträgt die Dauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer deutschen Marke beim DPMA jedoch idealerweise zwischen 4 Wochen und 4 Monaten.

Gibt es eine beschleunigte Markenanmeldung in Deutschland für eine schnelle Markenregistrierung („Eilmarkeneintragung“) in Deutschland (Express-Markenschutz)?

Ja, es gibt eine beschleunigte Markenanmeldung in Deutschland, um einen deutschen Markenschutz so schnell wie möglich zu erhalten (Express-Markenschutz). Durch die Zahlung zusätzlicher Amtsgebühren wird Ihre Anmeldung beim Deutschen Markenamt vorrangig bearbeitet und Sie erhalten die Eintragungsurkunde in einem reibungslosen Fall oft schon nach wenigen Wochen – in manchen Fällen sogar bereits nach wenigen Tagen.

Was ist der schnellste Weg zu einer eingetragenen Marke für die Amazon Brand Registry (Amazon FBA Marke)?

Einer der schnellsten Wege zu einer Markeneintragung / registrierten Marke für die Amazon Brand Registry ist die Anmeldung einer deutschen Marke und die Wahl des beschleunigten Verfahrens.

Was sind die Kosten eines deutschen Markenanwalts und was kostet ein Markenanwalt in Deutschland?

Es ist nicht möglich, die generellen Kosten eines deutschen Markenanwalts festzulegen oder zu sagen, was ein Markenanwalt in Deutschland kostet, da dies vor allem von den jeweils beauftragten anwaltlichen Leistungen abhängt, z.B. einer Markenrecherche in Deutschland, einer Markenregistrierung in Deutschland (genauer: einer Markenanmeldung in Deutschland, um Markenschutz in Deutschland zu erhalten). Hinsichtlich einer Markenanmeldung in Deutschland teilen sich die Kosten normalerweise zwischen den offiziellen Gebühren / Amtsgebühren des Deutschen Markenamts in München und den Kosten des Markenanwalts auf. Auf unserer Webseite haben wir weitere Informationen über diese Kosten für eine Markenregistrierung in Deutschland hinterlegt.

Muss ich eine deutsche Marke benutzen? Gibt es eine Benutzungspflicht für Marken in Deutschland?

Ja, Sie müssen eine Marke in Deutschland benutzen und es besteht ein Benutzungszwang für Marken in Deutschland. Es gibt jedoch auch eine Benutzungsschonfrist von fünf Jahren, die mit dem Ende der Widerspruchsfrist oder dem Ende eines Widerspruchsverfahrens beginnt. Das bedeutet, dass eine registrierte Marke für die Waren und Dienstleistungen, für die sie Schutz beansprucht, auch in ausreichendem Maße – also ernsthaft – in Deutschland benutzt werden muss.

Was passiert, wenn ich eine deutsche Marke nicht benutze?

Wenn eine deutsche Marke länger als fünf Jahre eingetragen ist, kann ein Dritter einen Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung beim Deutschen Patent- und Markenamt stellen. Anschließend ist es erforderlich, dass im Rahmen des Löschungsverfahrens ein detaillierter Nachweis über die Benutzung der Marke in Deutschland erbracht wird, um den Schutz der Marke aufrecht zu erhalten.

Wenn Sie weitere Informationen von einem Anwalt für Markenrecht in Deutschland oder allgemeine Informationen zum Markenrecht in Deutschland benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz (u.a. Kanzlei für Markenrecht).