▶ „EU-Markenanwalt“ (Europa): Sie haben Fragen? Wir haben Antworten! ✔

Als europäische Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei (mit Sitz in Deutschland) hat unser „EU-Markenanwalt“ (European Patent, Trademark and Design Attorney bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) bereits vielen Unternehmen unterschiedlichster Größe aus der Europäischen Union (EU) und weiteren Ländern geholfen (z. B. mit einer EU-Markenanmeldung / Unionsmarke, einer deutschen Markenanmeldung / Markenregistrierung, einer beschleunigten Marke für die Amazon Brand Registry / Amazon FBA-Marke, einer internationalen Markenanmeldung / IR-Marke, Markenrecherchen in den Markenregistern, Markenverlängerungen von deutschen und Unionsmarken usw.).

Wenn Sie Fragen an einen „EU-Markenanwalt“ haben, ist es wahrscheinlich, dass wir sie beantworten können. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Im Folgenden haben wir für Sie eine kurze Zusammenfassung gängiger Fragen zum Markenrecht auf EU-Ebene mit entsprechenden Antworten zusammengestellt (für detailliertere Informationen zu Ihrem speziellen Fall kontaktieren Sie uns einfach):

Wie melde ich eine Marke in der Europäischen Union (EU) an? Wie melde ich meine Marke in Europa an?

Wenn Sie eine Kontaktadresse in der Europäischen Union haben, können Sie theoretisch versuchen, die Marke selbst beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante anzumelden. Wenn Sie jedoch professionelle Hilfe benötigen, um mögliche (teure) Fehler zu vermeiden, ist es empfehlenswert, Fachleute wie uns damit zu beauftragen (z. B. einen European Patent, Trademark and Design Attorney, Patentanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder Markenanwalt).

Wie lange dauert es, eine Marke in der Europäischen Union zu registrieren? Wie lange dauert die Eintragung einer EU-Marke?

Da die Eintragung einer EU-Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante (EUIPO) von einem Markenprüfer geprüft werden muss und jeder Fall anders gelagert sein kann (z.B. im Hinblick auf die Arbeitsbelastung des betreffenden Prüfers), gibt es keinen strikten Zeitrahmen, bis eine Marke in der Europäischen Union eingetragen wird. In einem reibungslosen Fall ohne Beanstandung oder sonstige vorläufige Zurückweisung dauert es jedoch im Idealfall etwa 4 Monate von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Unionsmarke beim Europäischen Markenamt (EUIPO).

Gibt es in Europa eine beschleunigte Markenanmeldung für eine Eilmarkeneintragung beim EUIPO?

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Europäischen Union keine Option, zusätzliche Amtsgebühren für eine beschleunigte Markenanmeldung zu zahlen, um den Markenschutz so schnell wie möglich zu erhalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer so genannten Fast-Track-Markenanmeldung, wenn Sie nur akzeptierte Formulierungen für das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis verwenden. Dies erspart dem Markenprüfer Arbeit und beschleunigt daher das Eintragungsverfahren.

Was ist der schnellste Weg zu einer eingetragenen Marke für die Amazon Brand Registry („Amazon Markenregister“) als Amazon FBA Marke?

Einer der schnellsten Wege zu einer Markeneintragung für die Amazon Brand Registry (z.B. eine Amazon FBA-Marke) ist die Anmeldung einer deutschen Marke und die Wahl des beschleunigten Verfahrens.

Was sind die Kosten eines EU Markenanwalts und was kostet ein Markenanwalt in der Europäischen Union?

Es ist nicht möglich, pauschal die Kosten eines EU Markenanwalts festzulegen oder zu sagen, was ein Markenanwalt in der Europäischen Union kostet, da dies vor allem von den jeweils beauftragten anwaltlichen Leistungen abhängt, z.B. einer Markenrecherche in Europa, einer Markenregistrierung in Europa (genauer: einer Markenanmeldung in der Europäischen, um Markenschutz in der EU zu erhalten). Hinsichtlich einer Markenanmeldung in Europa teilen sich die Kosten normalerweise zwischen den offiziellen Gebühren / Amtsgebühren des Europäischen Markenamts in Alicante und den Kosten des Markenanwalts auf. Auf unserer Webseite haben wir weitere Informationen über diese Kosten für eine Markenregistrierung in der Europäischen Union hinterlegt.

Muss ich eine Unionsmarke benutzen? Besteht eine Benutzungspflicht für Marken auf EU-Ebene?

Ja, Sie müssen eine Unionsmarke in der Europäischen Union benutzen und es besteht eine Benutzungspflicht für Marken in der EU. Allerdings gibt es auch eine Benutzungsschonfrist von fünf Jahren ab dem Eintragungsdatum. Das bedeutet, dass Sie die EU-Marke für die Waren und Dienstleistungen, für die sie Schutz beansprucht, in ausreichendem Maße in der Europäischen Union benutzen müssen.

Was passiert, wenn ich eine Unionsmarke nicht benutze?

Wenn eine Unionsmarke länger als fünf Jahre eingetragen ist, kann ein Dritter beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum einen Antrag auf Löschung der Marke wegen Nichtbenutzung stellen und es ist erforderlich, dass Sie im Laufe des Verfahrens einen detaillierten Nachweis über die Benutzung der Marke in der Europäischen Union (EU) erbringen, um en Markenschutz zu behalten.

Wenn Sie weitere Informationen von einem „Europäischen Markenanwalt“ (European Patent, Trademark and Design Attorney sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) benötigen, nehmen Sie einfach Kontakt mit unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz  (u.a. Kanzlei für Markenrecht) auf.