Markenschutz in Großbritannien / England: Anwalt hilft bei Markenanmeldung zum Festpreis!

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union („Brexit“) sind neu angemeldete Unionsmarken / „EU-Marken“ dort nicht mehr automatisch geschützt. Um einen Markenschutz in England („englische Marke“) bzw. eine Markeneintragung in GB („britische Marke“) zu erhalten, ist daher eine separate Markenanmeldung in Großbritannien beim dortigen Markenamt (Intellectual Property Office – UK IPO) durchzuführen. Hierbei sind wir Ihnen mit unserer spezialisierten Patentanwalts- und Rechtsanwaltskanzlei u.a. für Markenrecht gerne behilflich.

Wir können für Sie den Kontakt zu dort vertretungsberechtigten Kollegen herstellen, so dass für Sie die Kosten für eine Markenanmeldung in Großbritannien kalkulierbar bleiben und diese z.B. ab einem günstigen Komplettpreis von 500 Euro (einschließlich Amtsgebühren des Patent- und Markenamts in GB / UK sowie Honorar der beteiligten Anwälte) beginnen. Dies gilt vor allem dann, wenn bereits eine EU-Marke besteht oder Sie uns das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nach der Nizza-Klassifikation auf Englisch zusenden.

Beim Markenrecht in Großbritannien können wir Sie mit unseren Kollegen etwa bei folgenden Bereichen unterstützen:

Markenanmeldung in Großbritannien

„Englische Marke“ / „UK Marke“ / „britische Marke“ / „GB Marke“ anmelden für einen Markenschutz in GB

Verlängerung von Marken in Großbritannien / Markenverlängerung von englischen Marken

auch als Teile von ursprünglichen EU-Marken / Unionsmarken

Unterstützung bei möglichen Problemen in Zusammenhang mit GB-Marken

wie etwa einer Beanstandung des Markenamtes (vorläufige Zurückweisung / „Provisional Refusal“) oder eines Widerspruchs gegen die Markenanmeldung (Widerspruchsverfahren / „Opposition Proceedings“)

Etc.

Für einen umfassenden Schutz der wichtigsten Absatzmärkte in Zentraleuropa empfiehlt sich nicht selten die Kombination aus einer „EU-Marke“ / Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke) sowie einer Marke in Großbritannien („englische Marke“). Ergänzend dazu kann auch eine Schweizer Markenanmeldung sinnvoll sein.

Kontaktieren Sie einfach unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit „Markenanwalt“ (Patentanwalt sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) mit Spezialisierung u.a. auf das Markenrecht und teilen uns Ihre Anfrage mit, damit wir Ihnen dann weiterhelfen können!