EU-Marke (Unionsmarke): Antwort auf vorläufige Zurückweisung / Beanstandung des EUIPO durch „Markenanwalt“!

Für eine sog. EU-Mark (Unionsmarke), die beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante einen Markenschutz beansprucht (entweder als Direktanmeldung oder über eine internationale Markenanmeldung), wird von Zeit zu Zeit ein Beanstandungsbescheid / vorläufige Zurückweisung z.B. wegen absoluter Schutzhindernisse erlassen. Als „Markenanwalt“ (Patentanwalt / European Patent, Trademark and Design Attorney bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) haben wir umfangreiche Erfahrung im Umgang mit derartigen Beanstandungen gegen europäischen Markenanmeldungen beim EUIPO und in der Reaktion auf solche Beanstandungsbescheide / vorläufige Zurückweisungen, um diese Beanstandungen nach Möglichkeit zu überwinden.

Vollständige oder teilweise vorläufige Zurückweisungen von Markenanmeldungen auf EU-Ebene beruhen z.B. auf den folgenden Eintragungshindernissen:

  • Absolute Schutzhindernisse, z.B. wenn eine Marke nicht für einen einzelnen Inhaber monopolisiert werden darf, sondern für Konkurrenten freigehalten werden soll (Freihaltebedürfnis), oder wenn die Marke als beschreibende Angabe / Zeichen für die beanspruchten Waren / Dienstleistungen angesehen wird, oder wenn die Marke als nicht unterscheidungskräftig angesehen wird oder wenn die Markenanmeldung als irreführend scheint
  • Eine Formulierung im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen wird nicht akzeptiert, weil sie zu unbestimmt ist (z.B. „Einzelhandelsdienstleistungen“), was eine Spezifizierung erfordert
  • Etc.

Unser erfahrener „Europäischer Markenanwalt“ (Patentanwalt / European Patent, Trademark and Design Attorney) bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz befasst sich seit Jahren mit vorläufigen Zurückweisungen / Beanstandungen des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei ist u.a. auf die Bearbeitung derartiger vorläufiger Zurückweisungen (Beanstandungen) des EUIPO spezialisiert und bietet auch Pauschalpreise (Flat Fees) je nach zu erwartendem Aufwand an. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Kostenvoranschlag für die Bearbeitung dieser Angelegenheit möchten oder wenn Sie weitere Informationen benötigen, um die Zurückweisung zu überwinden.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit unserer Kanzlei u.a. für Markenrecht mit Patentanwalt (European Patent, Trademark and Design Attorney) und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf, um abzuklären, wie wir Ihnen helfen können.