Angriff auf Unionsmarke / EU-Marke (z.B. Widerspruch, Löschung, Nichtbenutzung): „Markenanwalt“ hilft Ihnen!

Gelegentlich fühlen sich Dritte durch eine EU-Markenanmeldung oder eine Markeneintragung in der Europäischen Union gestört und gehen gegen diese mit einem Angriff auf die Unionsmarke vor (z.B. Widerspruch, Löschung, Nichtbenutzung). Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit „Markenanwalt“ (Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney bzw. Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) unterstützt Mandanten unterschiedlichster Größe und aus verschiedensten Branchen, wenn ihre Unionsmarke („EU-Marke“) angegriffen wird und sie sich dagegen verteidigen wollen, sowie in Fällen, in denen sie eine eingetragene Marke oder Markenanmeldung eines Dritten beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angreifen wollen (früher: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt für Marken und Muster – HABM).

Wir können Sie z.B. in den folgenden Verfahren beim Angriff auf eine Unionsmarke („EU-Marke“) vertreten:

Verteidigung in Widerspruchsverfahren beim EUIPO

bei Widerspruch gegen eine EU-Marke oder eine Internationale Marke, die Schutz in der Europäischen Union beansprucht (z.B. basierend auf einer nationalen Marke eines EU-Mitgliedsstaates, einer Gemeinschaftsmarke / Unionsmarke / EU-Marke oder eines anderen besseren Rechts)

Einreichung von Widerspruchsverfahren gegen eine Unionsmarke / EU-Marke

(bei Vorliegen eines älteren / besseren Rechts) einschließlich der Korrespondenz mit dem beteiligten Markenamt und – falls erforderlich – auch mit dem Anmelder, um eine einvernehmliche Lösung zu finden (einschließlich der Verhandlung von Koexistenzvereinbarungen / Abgrenzungsvereinbarungen / Co-existence Agreements)

Nichtigkeitsverfahren oder Löschungsverfahren / Verfallsverfahren gegen eine europäische Marke auf EU-Ebene

Nichtigkeitserklärung und Verfallserklärung sowie Löschungsklage wegen absoluter Schutzhindernisse (Markenwiderrufe), bei Vorliegen kollidierender älterer Rechte oder wegen Nichtbenutzung einer EU-Marke (Nichtbenutzungsangriffe)

Beschwerdeverfahren vor dem EUIPO und dem Gericht der Europäischen Union (EuG)

falls Sie gegen eine Entscheidung des EU-Markenamtes vorgehen möchten

Wir bieten Ihnen eine kostenlose (unverbindliche) Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten sowie ein Pauschalangebot für den nächsten Schritt!

Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren finden Sie hier auf der Website des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante.

Falls Sie eine spezielle Anfrage haben und einen “EU-Markenanwalt“ (z.B. European Union Patent, Trademark and Design Attorney oder einen deutschen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren!