Markenrecht: Kostenlose Erstberatung zum Markenschutz durch Patentanwalt / „Markenanwalt“

Im Markenrecht bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung zum Markenschutz durch einen Patentanwalt / „Markenanwalt“ an. Hierbei können Sie mit einem unserer Spezialisten im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung (z.B. einem Telefonat von ca. 10-15 Minuten) in unverbindlicher Form allgemeine Fragen zum Markenrecht gratis klären.

Nutzen Sie einfach unsere folgenden Kontaktmöglichkeiten zu den normalen Bürozeiten:

In unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Patentanwalt (Deutscher Patentanwalt / European Patent, Trademark and Design Attorney) sowie Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) konnten wir in den letzten Jahren hunderte Markenanmeldungen betreuen und helfen auch Ihnen gerne mit unserer Erfahrung im Markenrecht weiter.

Zahlreiche Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch direkt auf unserer Angebotsseite für eine Markenanmeldung in Deutschland.

Häufig werden in einem kostenlosen Erstgespräch zum Markenschutz in Deutschland (Deutsche Marke) bzw. Europa („EU-Marke“ / Unionsmarke) z.B. folgende Fragen zum Markenrecht besprochen:

  • Soll ich eine deutsche Marke anmelden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München oder soll ich eine Unionsmarke / EU-Marke anmelden beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante?
  • Was sind die Unterschiede zwischen einer deutschen Marke und einer Europäischen Marke / EU-Marke?
  • Gibt es eine „DACH-Marke“, also eine Marke mit Schutz in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
  • Was sind die Kosten einer Markenanmeldung bzw. wie viel kostet ein Markenschutz?
  • Wie hoch sind die Amtsgebühren für eine Markenanmeldung in Deutschland oder die Amtsgebühren einer EU-Markenanmeldung?
  • Wie lange dauert eine Markenregistrierung?
  • Ist eine beschleunigte Markenanmeldung bzw. ein „Express-Markenschutz“ möglich (z.B. weil für die Amazon Brand Registry möglichst schnell ein Markenschutz benötigt wird)?
  • Wie ist der Ablauf einer Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München oder beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante bzw. welche Schritte einer Markenanmeldung sind einzuhalten?
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke (z.B. für den Namensschutz) und einer Bildmarke oder Wort-Bildmarke (z.B. für den Logoschutz)?
  • Sie fragen sich, wie Sie einen Namen patentieren, ein Logo schützen lassen oder einen Slogan als Marke anmelden können?
  • Sie möchten eine Marke selbst anmelden und fragen sich, ob dies sinnvoll ist?
  • Ihre Markenanmeldung wurde beanstandet oder ein Dritter hat hiergegen Widerspruch eingereicht und Sie stellen sich die Frage, wie Sie darauf bestmöglich reagieren können?
  • Sie möchten wissen, wann Sie das Zeichen „R-im-Kreis“ ® verwenden oder wie Sie mit einer registrierten Marke werben können?
  • Sie haben eine Abmahnung im Markenrecht (wegen einer Kennzeichenrechtsverletzung) erhalten und fragen sich, wie Sie hierauf reagieren können?
  • usw.

Gerne können Sie mit unserer Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) sowie Patentanwalt (European Patent, Trademark and Design Attorney) Kontakt für eine kostenlose Erstberatung zum Markenschutz aufnehmen, um Ihre Fragen zum Markenrecht mit einem „Markenanwalt“ / Patentanwalt zu besprechen.

Hinweis: Im Rahmen unseres Serviceangebots „kostenlose Erstberatung“ findet – bei Verfügbarkeit der Anwälte – z.B. bei einem Telefonat von ca. 10-15 Minuten eine unverbindliche Ersteinschätzung und allgemeine Erörterung Ihrer Frage(n) statt. Eine umfassende sowie ggf. auch rechtsverbindliche Klärung ist im Rahmen einer solchen gratis Erstberatung nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Auch ein Mandatsverhältnis wird ohne Bestätigung durch die Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei nicht begründet.